Einbürgerung von Schweizern aus anderen Kantonen

 

Gesetzliche Grundlagen:
Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft vom 19. April 2018 ( SGS 110 )

Einbürgerungsreglement der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde

Achtung! Es kann sein, dass Sie durch die Einbürgerung im Kanton Basel-Landschaft Ihr bisheriges Bürgerrecht verlieren. Orientieren Sie sich deshalb vor der Einbürgerung bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatkantons welche Schritte für die Beibehaltung Ihres bisherigen Bürgerrechts zu unternehmen sind.