Einbürgerung von Baselbietern in andere Gemeinden

Merkblatt über das Verfahren

Gesetzliche Grundlage
- Basellandschaftliches Bürgerrechtsgesetz vom 21. Januar 1993 ( SGS 110 )
- Einbürgerungsreglement der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde
Achtung Falls Sie ein Gemeindebürgerrecht eines anderen Kantons besitzen, kann es sein, dass sie dieses durch die Einbürgerung verlieren. Orientieren Sie sich deshalb vor der Einbürgerung bei der zuständigen Behörde Ihres ausserkantonalen Heimatkantons welche Schritte für die Beibehaltung des bisherigen ausserkantonalen Gemeindebürgerrechts zu unternehmen sind.