Reform der Unternehmensbesteuerung: Wie lautet der aktuelle Stand?
Der Regierungsrat informierte im Landrat zu folgenden Punkten:
- Brief an den Bundesrat
Unmittelbar nach dem Nein des Schweizer Stimmvolkes zur Unternehmenssteuerreform (USR) III schrieb der Regierungsrat an Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des eidgenössischen Finanzdepartementes. Der Regierungsrat hielt in seinem Schreiben fest, dass es von grosser Bedeutung sei, rasch eine neue Vorlage für eine Reform der Unternehmensbesteuerung auszuarbeiten. - „Steuervorlage 17“
Am 22. Februar 2017 lancierte der Bundesrat die Neuauflage einer Reform der Unternehmensbesteuerung mit dem Namen „Steuervorlage 17“ (SV 17). Bis Mitte dieses Jahres müssen die inhaltlichen Eckwerte sowie das weitere Vorgehen und der weitere Zeitplan vorliegen. Die Eckwerte sollen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug von Städten und Gemeinden erarbeitet werden. - Neue Eckwerte sind vordringlich
Es ist entscheidend, dass die Eckwerte des Bundesrates und das weitere Vorgehen so rasch wie möglich bekannt gegeben werden. Denn sonst besteht das Risiko, dass einzelne Kantone eigene Lösungen vorantreiben. Diese würden vor allem aus Senkungen des Steuersatzes bestehen. Noch sind keine Kantone bekannt, welche zurzeit im Alleingang massgebliche Steuersatzsenkungen planen. - Kein Alleingang des Baselbietes
Auch der Kanton Basel-Landschaft plant keinen Alleingang. Senkungen des Steuersatzes ohne entsprechende Kompensationsleistungen des Bundes sind für die meisten Kantone kaum realistisch. Der vom Kanton Basel-Landschaft im Rahmen der USR III angestrebte effektive Gewinnsteuersatz von 13.94 Prozent war nur möglich, weil der Bund einen zusätzlichen Anteil an der Bundesteuer im Umfang von rund 30 Millionen Franken in Aussicht stellte. - Standortattraktivität ist unter Druck
Die Unternehmensbesteuerung der Schweiz wird international kritisiert und einzelne Unternehmungen werden in verschiedenen Ländern unter Druck gesetzt. Der Kanton Basel-Landschaft droht als Standort an Attraktivität zu verlieren. Zwar wird die Qualität des Standortes nicht nur durch einen tiefen Gewinnsteuersatz bestimmt, sondern auch durch verschiedene andere Faktoren. Doch im Benchmark mit den anderen Kantonen der Region und vergleichbaren Kantonen schneidet das Baselbiet bei der Steuerbelastung nicht gut ab. Daher erachtet es der Regierungsrat als ausserordentlich wichtig, dass die „Steuervorlage 17“ auf Bundesebene bald Gestalt annimmt und die Kantone in einem vorgegebenen Rahmen ihre Reformen angehen können.
Der Regierungsrat bleibt in engem Kontakt mit den Unternehmen im Kanton. - Forschung und Entwicklung im Mittelpunkt
Für die Wirtschaftsregion Nordwestschweiz und für das Baselbiet ist von grosser Bedeutung, dass Forschung und Innovation steuerlich gefördert werden können. Know-how und Innovation sind für das Wohl und das Gedeihen unserer Volkswirtschaft ausserordentlich wichtig. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass sich hier eine steuerliche Förderung im Rahmen der „Steuervorlage 17“ auszahlen wird. Er wird sich dafür einsetzen.
10.5.2017