Steuervorlage 17 (SV17)
Steuervorlage 17 tritt im Kanton Basel-Landschaft auf 1. Januar 2020 in Kraft
Am 24. November 2019 hat das Baselbieter Stimmvolk der SV17 mit 63,2 Prozent zugestimmt. Der Regierungsrat hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Steuergesetzänderung per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit schafft er Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für die Baselbieter Unternehmen.
Am 24. November 2019 hat der Baselbieter Souverän der SV17 mit 63,2 Prozent zugestimmt
Die SV17 wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2019 mit grossem Mehr gutgeheissen. Somit steht der Inkraftsetzung dieser für unseren Kanton wichtigen Reform per 1. Januar 2020 nichts mehr im Weg. Rechts- und Investitionssicherheit sind wieder gegeben und der Kanton Basel-Landschaft hat seine Attraktivität als Wirtschafts- und Wohnkanton deutlich erhöht. Die wichtigsten Punkte der Revision sind:
- Abschaffung der Statusgesellschaften;
- Einführung einer Patentbox mit einer Entlastung von 90 Prozent;
- Einführung eines zusätzlichen Abzugs für Forschung und Entwicklung von 20 Prozent;
- Entlastungsbegrenzung von 50 Prozent;
- Gestaffelte Senkung des Gewinnsteuersatzes auf effektiv 13,45 Prozent bis 2025;
- Senkung des Kapitalsteuersatzes auf 1,6 Promille mit spezieller Entlastung von Beteiligungen, Patenten und konzerninternen Darlehen;
- Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 60 Prozent (Teilbesteuerung);
- Erhöhung der Kinderdrittbetreuungskosten auf 10'000 Franken und Erhöhung der individuellen Prämienverbilligung als sozialpolitische Massnahmen.
Finanzkommission des Landrats verabschiedet Antrag zur Steuervorlage 17
Die Finanzkommission hat ihren Antrag zur Steuervorlage 17 (SV17) zuhanden des Landrats verabschiedet. Im Bereich der Unternehmenssteuer beantragt sie dem Landrat Zustimmung zur vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung. In Bezug auf den sozialen Ausgleich zur Vorlage weicht sie jedoch von den Vorschlägen des Regierungsrats ab. Statt einer Erhöhung der Familienzulagen schlägt die Kommission vor, den Kinderdrittbetreuungsabzug und die Prämienverbilligungen zu erhöhen.
Steuervorlage 17 stärkt den Wirtschaftsstandort und sichert Arbeitsplätze
Mit seiner Steuervorlage 17 (SV17) schafft der Regierungsrat die für Investitionsentscheide dringend benötigte Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Die Regierung will dabei das Unternehmenssteuerrecht an die internationalen Entwicklungen anpassen und die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft stärken. Zentrales Element der Baselbieter Steuervorlage bildet die Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 13,45 Prozent. Im Gegenzug fällt die heutige steuerliche Privilegierung der Statusgesellschaften weg. Als kantonale sozialpolitische Massnahme schlägt der Regierungsrat vor, die monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen im Rahmen der SV17 um 30 Franken zu erhöhen.
Regierungsrat legt Umsetzung der Steuervorlage 17 zur Vernehmlassung vor
Mit seiner Vorlage zur Steuervorlage 17 (SV17) setzt der Regierungsrat die Vorgaben des Bundes im Bereich der Besteuerung von Unternehmen um. Der Regierungsrat will dabei das Unternehmenssteuerrecht an die internationalen Entwicklungen anpassen und die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft stärken. Zentrales Element der Baselbieter Umsetzungsvorlage bildet die Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 13,45 Prozent. Im Gegenzug fällt die heutige steuerliche Privilegierung der Holdinggesellschaften weg.
Eckwerte des Bundesrates sind positiv für die Region
Der Bundesrat hat am 31. Januar 2018 die Eckwerte für die Steuervorlage 17 kommuniziert. Die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt begrüssen das rasche Vorgehen des Bundesrates und die höheren Ausgleichszahlungen des Bundes an die Kantone. Die obligatorische Patentbox und die freiwilligen Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben sind positiv für die Region.
Regierungsrat nimmt Stellung zur Vernehmlassung des Bundes
Der Regierungsrat hat am 5. Dezember 2017 die Stellungnahme zur Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet. Er begrüsst das rasche Vorgehen des Bundesrats und unterstützt die Vorlage weitgehend. Der Regierungsrat fordert jedoch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent. Ausserdem fordert er mehr Flexibilität für die Kantone bei der Dividendenbesteuerung für qualifizierte Beteiligungen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Steuervorlage 17
An seiner Sitzung vom 6. September 2017 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 (SV17) eröffnet. Die Vorlage leistet einen entscheidenden Beitrag zu einem attraktiven Standort und damit zugunsten von Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen. Die Reform erfüllt zudem internationale Anforderungen an das Unternehmenssteuerrecht.
Bundesrat verabschiedet Eckwerte der Steuervorlage 17
Am 9. Juni 2017 hat der Bundesrat die steuerpolitische Agenda diskutiert und die Eckwerte der SV17 verabschiedet. Mit der SV17 wird dem Urnenentscheid vom Februar 2017 Rechnung getragen und der Steuerföderalismus respektiert. Besonderes Augenmerk legt die SV17 auf die Sicherstellung der Steuereinnahmen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Damit hat der Bundesrat im Wesentlichen die Empfehlungen des Steuerungsorgans aus Bund und Kantonen übernommen. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll auf 20,5 Prozent erhöht werden – statt auf 21,2 Prozent, wie vom Steuerungsorgan empfohlen. Das EFD ist beauftragt, auf Basis dieser Eckwerte bis September eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.