Rückerstattung Verrechnungssteuer für juristische Personen

Wie können ein Verein, eine AG, eine GmbH, eine Kollektivgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, eine Personalfürsorgestiftung etc. die ihnen abgezogene Verrechnungssteuer geltend machen?

Die Verrechnungssteuer, die in den drei Vorjahren erhoben wurde, kann von den entsprechenden Institutionen mit Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer (Formular 25) direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in 3003 Bern geltend gemacht werden. Die Antragsformulare können unter www.estv.admin.ch bezogen werden. Jedem Formularsatz sind Erläuterungen beigefügt, wie der Antrag auszufüllen und bei welcher Amtsstelle in Bern das Formular einzureichen ist.

Wenn dem Antrag entsprochen wird, erfolgt die Rückerstattung der Verrechnungssteuer seitens der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Form der Überweisung des bewilligten Anspruchsbetrages.

Stockwerkeigentümergemeinschaften im Sinne von Art. 712a ff. ZGB müssen den Rückerstattungsanspruch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in 3003 Bern in einem gemeinsamem Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer (Formular 25) unter dem Titel "Stockwerkeigentümergemeinschaft im Sinne von Art. 712a ff. ZGB" geltend machen.

Letzte Frist zur Geltendmachung der Verrechnungssteuer

Adresse
Steuerverwaltung
Rheinstrasse 33
4410 Liestal

Tel. 061 552 51 20
Fax 061 552 69 94
 

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