Rückforderung ausländischer Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren im Ausland für juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaften, Stiftungen etc.)

Zuständig für das Visieren Ihrer Antragsformulare ist die Verrechnungssteuer der Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft in 4410 Liestal.
Die Antragsformulare können Sie oder Ihr bevollmächtigter Vertreter (Bank, Treuhänder, Vermögensverwalter) herunterladen oder bei der Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft in 4410 Liestal beziehen. Die Anträge bestehen in der Regel aus einem Formularsatz, der zusätzlich Erläuterungen enthält, wie der Antrag auszufüllen ist sowie an welche Adresse und in wievielen Exemplaren dieser zur Visierung einzureichen ist.
Jedem ersten Antrag und anschliessend mindestens jedes dritte Jahr ist ein Ergänzungsblatt zum Rückerstattungsantrag bzw. zum Antrag auf Herabsetzung im Doppel beizulegen. Hiermit wird seitens der antragstellenden Firma u.a. bestätigt, dass mit der vorgesehenen Rückerstattung resp. mit der Herabsetzung der ausländischen Steuer keine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des betreffenden Doppelbesteuerungsabkommens verbunden ist.

Verschieden ist je nach Staat auch das Einreichungsprozedere bei der ausländischen Steuerbehörde:

a. In den meisten Fällen hat die Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft nach Anbringen des Visums die entsprechenden Anträge mitsamt einem allfälligen Exemplar des oben erwähnten Ergänzungsblattes an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern weiterzuleiten. Diese Instanz wiederum ist für die Zustellung an die betreffende ausländische Steuerbehörde besorgt.

b. Die Verrechnungssteuer der Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft sendet Ihren Rückforderungsantrag nach Anbringen des Visums an Ihre Firma oder Ihre bevollmächtigte Treuhandstelle zurück. Die Weiterleitung an die ausländische Steuerbehörde oder, wenn vorgeschrieben, an die ausländische Schuldnerfirma obliegt Ihnen (z. B. Belgien).

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Herren U. Sert (Tel. 061 552 52 06) und Th. Itten (Tel. 061 552 61 76) der Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft in 4410 Liestal zur Verfügung.