Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA für juristische Personen
Wie erhalten juristische Personen den ihnen durch das Jahr belasteten Steuerrückbehalt auf Dividenden und Zinsen aus USA-Titeln, die in der Schweiz gehandelt werden, rückerstattet?
Wie bei der Verrechnungssteuer können ein Verein, eine AG, eine GmbH, eine Kollektivgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, eine Personalfürsorgestiftung etc. den zusätzlichen Steuerrückbehalt USA mit einem separaten Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA (Formular 826) direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in 3003 Bern zurückverlangen.
Die Antragsformulare können bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in 3003 Bern unter www.estv.admin.ch oder Tel. 031 322 72 11 bezogen werden. Jeder Formularsatz enthält Erläuterungen, wie der Antrag auszufüllen und bei welcher Amtsstelle das Formular einzureichen ist.
Wenn dem Antrag entsprochen wird, erfolgt die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA seitens der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Form der Überweisung des bewilligten Anspruchsbetrags.