Antrag DA-2

Wenn die juristische Person ihren Sitz per 31.12.2020, 31.12.2021 und/oder per 31.12.2022 im Kanton Basel-Landschaft hatte, kann sie für die im Ausland nicht rückforderbaren Quellensteuern mit einem entsprechenden

Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern DA-2 für Fälligkeiten 2022 (PDF)
Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern DA-2 für Fälligkeiten 2021 (PDF)
Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern DA-2 für Fälligkeiten 2020 (PDF)

die Anrechnung ausländischer Quellensteuern für ausländische Dividenden und Zinsen beantragen.

Die Berechnung der Rückzahlungsquote erfolgt über den ausländischen Nettoertrag plus die im Geschäftsjahr verbuchten Rückerstattungen an ausländischen Quellensteuern.
Die 2020, 2021 und 2022 anzurechnenden Beträge werden eingefordert, indem man den Antrag zusammen mit dem Wertschriftenverzeichnis der entsprechenden Steuererklärung einreicht.
Auch Holdinggesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Herabsetzung der ausländischen Steuerbelastung verlangen.

Die Rückerstattung der bewilligten Anrechnung ausländischer Quellensteuern erfolgt wie bei der Verrechnungssteuer in Form der Verrechnung mit der Staatssteuer des den Fälligkeiten folgenden Jahres..
Wie sich der Rückerstattungsbetrag zusammensetzt oder ob keine oder nur eine teilweise Anrechnung möglich ist, ersehen Sie aus einer separaten Abrechnung und Verfügung.

Für weitere Erläuterungen kann ein Merkblatt über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern  bei der Eidg. Steuerverwaltung in Bern heruntergeladen werden.