Antrag DA-1

Wenn ich meinen Wohnsitz per 31.12. eines Steuerjahres im Kanton Basel-Landschaft hatte, kann ich in Verbindung mit der Deklaration im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung für die im Ausland nicht rückforderbaren Quellensteuern mit einem

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die pauschale Steueranrechnung für ausländische Dividenden und Zinsen beantragen.

a. Die aus dem entsprechenden Steuerjahr anzurechnenden Beträge kann ich zusammen mit dem Wertschriftenverzeichnis dieses Steuerjahres einfordern.
b. Die Rückerstattung der bewilligten pauschalen Steueranrechnungsbeträge erfolgt wie bei der Verrechnungssteuer in Form der Verrechnung mit der auf die dem Steuerjahr folgende Staatssteuerabrechnung.

Wie sich der Rückerstattungsbetrag zusammensetzt oder ob keine oder nur eine teilweise Anrechnung möglich ist, ersehe ich aus einer separaten Abrechnung.

Für weitere Erläuterungen kann ein Merkblatt über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei der Eidg. Steuerverwaltung in Bern heruntergeladen werden.


Adresse
Steuerverwaltung
Rheinstrasse 33
4410 Liestal

Tel. 061 552 51 20
Fax 061 552 69 94
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