Schenkung, Erbschaft
Bei Anfall einer Schenkung, einer gemischten Schenkung, einem Erbvorbezug oder einer Erbschaft sind in der Steuererklärung die Erträgnisse zu deklarieren, die ab Erhalt bis Ende der Steuerperiode erzielt wurden. Das gilt auch, wenn eine Erbschaft noch nicht geteilt ist. Nur bei einem Erbanfall wird die Vermögenssteuer erhoben für die Zeit ab Beginn der Steuerperiode bis Erbgang und ab Erbgang bis Ende der Steuerperiode. Die zeitliche Abgrenzung der Vermögenssteuerveranlagung erfolgt durch die Steuerbehörden auf Grund der Angaben auf Seite 1 des Wertschriftenverzeichnisses.
Informationen über die Erbschafts- und Schenkungssteuer .