Besteuerung des Vermögens
Das Vermögen wird in der Regel zum Verkehrswert besteuert. Kapitalversicherungen sind entsprechend ihrem Rückkaufswert (inkl. der Ansprüche aus Überschussbeteiligung etc.) zu versteuern. Für Grundstücke gilt ein kantonaler Katasterwert, der unter Berücksichtigung des Verkehrs- und Ertragswertes festgelegt wird. Der zum persönlichen Gebrauch bestimmte Hausrat ist steuerfrei. Jedoch gehören Motorfahrzeuge zum steuerbaren Vermögen.
Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (inkl. Devisenkurse)
Von den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung abweichende kantonale Steuerwerte