Renten und Ersatzeinkommen
Renten
Renten fallen unter die Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen.
Diese Einkünfte orientieren sich nach dem "Drei-Säulen-Prinzip". Die Leistungen hieraus können entweder in Rentenform oder als Kapitalleistungen ausbezahlt werden, wenn ein Vorsorgefall (Alter, Tod oder Invalidität) eintritt.
Die Besteuerung der Leistungen aus Vorsorge richtet sich nach dem Grundsatz "volle Abzugsfähigkeit der Beiträge - volle Besteuerung der Leistungen".
Zur Besteuerung siehe Pensionierung/Renten
Ersatzeinkünfte
Ersatzeinkünfte sind Leistungen, welche an die Stelle des Erwerbseinkommens treten, wie Arbeitslosenentschädigungen und Taggelder aus der Invaliden-, Kranken, Unfall- und Militärversicherung. Sie sind zu 100 % mit dem übrigen Einkommen steuerbar.
Ausnahme: Erfolgte die erste Auszahlung der Militärversicherung vor dem 1.1.1994, sind sämtliche Leistungen hieraus steuerfrei.
Entschädigungen
Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (z.B. Einhaltung eines Konkurrenzverbots) sowie für die Nichtausübung eines Rechts (z.B. Wohnrecht) stellen ebenfalls steuerbare Einkünfte dar.