Einreichungspflicht

Eine Steuererklärung 2022 haben einzureichen:

  • alle natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2022 ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft hatten;
  • Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2022 volljährig geworden sind;
  • Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem andern Kanton mit Postnumerandobesteuerung (einjährige Veranlagung), die im Kanton Basel-Landschaft aufgrund von Liegenschaftsbesitz oder Geschäftsort steuerpflichtig sind, können eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung des Wohnsitzkantons samt den Hilfsformularen für das Jahr 2022 einreichen.

Heirat, Scheidung oder Trennung

Bei Heirat in der Steuerperiode 2022 werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode 2022 gemeinsam besteuert.
Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Sie haben für die Steuerperiode 2022 je eine separate Steuererklärung 2021 einzureichen.


Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2022

Eine Steuererklärung 2022 für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zur Beendigung der Steuerpflicht ist von allen natürlichen Personen einzureichen, deren Steuerpflicht im Kanton Baselland im Kalenderjahr geendet hat infolge 

  • Wegzug ins Ausland; 
  • Tod der steuerpflichtigen Person 

Frist zur Abgabe der Steuererklärung
In solchen Fällen ist die Steuererklärung in der Regel innert 30 Tagen nach Zustellung der Formulare beim zuständigen Gemeindesteueramt oder der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen. Vorbehalten bleiben allfällige Fristerstreckungen durch die Steuerbehörden.


Umzug innerhalb des Kantons Basel-Landschaft

Für die Veranlagung und die Besteuerung wird ausschliesslich auf die Verhältnisse am 31. Dezember 2022 oder am Ende der Steuerpflicht abgestellt. Eine Steuerteilung findet nur statt, wenn Sie an diesem Stichtag aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in mehreren Gemeinden steuerpflichtig sind. Steuerteilungen sind nur nach Überprüfung sowie dem Einverständnis aller involvierten kantonalen beziehungsweise kommunalen Steuerbehörden möglich.


Ihr Jahrgang 2004

Sie sind im Jahre 2022 volljährig geworden. Gleich wie alle übrigen Steuerpflichtigen erhalten Sie die Steuererklärung 2022 inkl. Beilagen zugestellt und erfüllen die üblichen Verfahrenspflichten, insbesondere reichen Sie fristgerecht die vollständig ausgefüllte Steuererklärung 2022 ein.

Daten, an denen die Steuern zur Zahlung fällig werden:

Staatssteuer:                           jeweils 30. September des aktuellen Steuerjahrs
Direkte Bundessteuer:           1. März des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahrs
Gemeindesteuer:                    Gemäss Steuerreglement der Wohnsitzgemeinde


 

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4410 Liestal

Tel. 061 552 51 20
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