Liegenschaftswert
Liegenschaften innerhalb des Kantons Basel-Landschaft
Die Steuerwerte der im Kanton Basel-Landschaft gelegenen Liegenschaften können dem mit separater Post zugestellten Informationsschreiben "Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft" entnommen werden.
Liegenschaften ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft
Bei ausserkantonalen Liegenschaften ist der vom Liegenschaftskanton festgesetzte Steuerwert zu deklarieren. Für die Ermittlung des satzbestimmenden Reinvermögens wird von der Steuerbehörde ein dem basellandschaftlichen Steuerwert vergleichbarer Wert zu Grunde gelegt. Die Verteilung der Schulden und Schuldzinsen wird ebenfalls von der Steuerbehörde vorgenommen.