Rentensatztabelle ab 2006

Kurzmitteilung Nr. 400, 7. Juli 2006

Als Beilage erhalten Sie die neue Rentensatztabelle des Bundes (ESTV), welche in unserem Kanton ab der Steuerperiode 2006 Gültigkeit hat. Diese Rentensatztabelle wird bei der Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten zur steuerlichen Satzbestimmung benötigt (§ 36 StG).

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher

Beilage:
- Rentensatztabelle mit Gültigkeit ab 2006 [PDF]


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