Kapitalleistungen aus Vorsorge

Kapitalleistungen aus Vorsorge werden gesondert vom übrigen Einkommen besteuert.

Staatssteuer bis und mit Steuerjahr 2013

Es kommt das sog. Rentensatzmodell mit Mindeststeuersatz zur Anwendung. Bei der Besteuerung nach dem Rentensatz wird die ausbezahlte Kapitalleistung - abhängig von der statistischen Lebenserwartung der steuerpflichtigen Person - auf eine jährliche Rente umgerechnet (Rentensatztabelle ab 2006). Anhand dieser Rente wird der Steuersatz ohne Berücksichtigung des Vollsplittings festgelegt, zu welchem die Kapitalleistung besteuert wird. Der anwendbare Satz beträgt jedoch mindestens 2 %.

Staatssteuer ab Steuerjahr 2014

Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sowie gleichartige Kapitalabfindungen des Arbeitgebers mit Vorsorgecharakter werden gesondert besteuert. Der separaten Jahressteuer unterliegen auch Kapitalleistungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile, sofern diese Leistungen steuerbares Ersatzeinkommen bilden.

Der auf die Kapitalleistung anwendbare Steuersatz beträgt:
2 % für die ersten CHF 400‘000;
6 % für über CHF 400‘000 liegende Beträge;
insgesamt aber nicht mehr als 4.5 %, welcher bei Kapitalleistungen von über rund CHF 1 Mio greift. Alter und Geschlecht spielen dabei neu keine Rolle mehr.

Ebenfalls neu werden auch bei der Staatssteuer ab 2014 Abgangsentschädigungen des Arbeitgebenden als Leistungen aus Vorsorge qualifiziert und besteuert, sofern die empfangende steuerpflichtige Person mindestens 55 Jahre alt ist, die Erwerbstätigkeit zur Hauptsache aufgegeben hat und dadurch eine Vorsorgelücke aufweist.

Direkte Bundessteuer 

Kapitalleistungen aus Vorsorge werden zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs besteuert 1/5 des Jahrestarifs/Post ab Jahr 2011. Bei der direkten Bundessteuer werden Abgangsentschädigungen des Arbeitgebenden als Leistungen aus Vorsorge qualifiziert und besteuert, sofern die empfangende steuerpflichtige Person mindestens 55 Jahre alt ist, die Erwerbstätigkeit zur Hauptsache aufgegeben hat und dadurch eine Vorsorgelücke aufweist.

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