Zinssätze 2011 für die Berechnung der geldwerten Leistungen
Kurzmitteilung Nr. 463, 11. März 2011
Beiliegend erhalten Sie das Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) betreffend «Zinssätze 2011 für die Berechnung der geldwerten Leistungen» vom 3. Februar 2011. Dieses Rundschreiben bestimmt die ab 1. Januar 2011 gültigen Zinssätze.
Wir bitten Sie, von diesen Neuerungen Kenntnis zu nehmen. Alle Kreis- und Rundschreiben der ESTV sind unter www.estv.admin.ch zu finden.
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Peter B. Nefzger, Vorsteher
Beilage:
Rundschreiben ESTV vom 3. Februar 2011
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