Übergang von der zweijährigen Pränumerando- zur einjährigen Postnumerandobesteuerung bei natürlichen Personen

Kurzmitteilung Nr. 328, 30.11.1999

In der Beilage erhalten Sie das Merkblatt zur Bemessungslücke.

Die Ausführungen im beiliegenden Merkblatt erfolgten in Anlehnung an das Kreisschreiben Nr. 6 der Eidg. Steuerverwaltung vom 20. August 1999, welches Sie bereits mit der Kurzmitteilung Nr. 325 erhalten haben. In diesem Merkblatt wird nun beschrieben, wie einerseits die Einkünfte und Erträge, andererseits aber auch die Aufwendungen in der Bemessungslücke im Kanton Basel-Landschaft steuerlich behandelt werden. Es versteht sich von selbst, dass man sich dabei auf die wesentlichen Punkte konzentrieren musste. Das Merkblatt erhebt deshalb auch nicht den Anspruch, sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bemessungslücke abschliessend beantworten zu können. Es soll vielmehr die Grundregeln verdeutlichen, anhand derer im Einzelfall entschieden werden kann.

Das im Anhang beigelegte Informationsblatt "Auf einen Blick!" zum Systemwechsel bei den natürlichen Personen soll Ihnen und anderen interessierten Personen einen raschen Überblick über die Übergangsperiode ermöglichen.

Der Steuerverwalter
Salzgeber


Back to Top