Nachtdienstvergütungen des Bundespersonals
Kurzmitteilung Nr. 326, 01.10.1999
Von den Nachtdienstvergütungen des Bundespersonals galten bis anhin 60 % als steuerfreie Entschädigungen für den Mehraufwand, welcher durch Schicht- oder Nachtarbeit entstanden ist. Die restlichen 40 % sind als Lohnbestandteil betrachtet worden. Sie wurden dementsprechend in den Lohnausweisen aufgeführt und damit zum steuerbaren Einkommen gezählt. Diese Regelung fand vor allem Anwendung bei Bediensteten der SBB und der PTT.
Mit Bundesratsbeschluss vom 29.10.1997 wurde nun diese seit 1971 geltende Regelung geändert. Ab 1.1.1998 unterliegen die Vergütungen für den Nachtdienst zu 100 % der AHV- und Steuerpflicht. Sie sind somit ab diesem Zeitpunkt im Bruttolohn vollständig enthalten.
Nachdem nun die frühere Sonderregelung weggefallen ist, können für die Mehrkosten bei Schicht- und Nachtarbeit die ganz normalen Abzüge beansprucht werden, wie dies bei allen andern Arbeitnehmern der Fall ist.
Wir bitten Sie, von dieser Änderung Kenntnis zu nehmen.
Der Steuerverwalter
Salzgeber