Übergang von der zweijährigen Pränumerando- zur einjährigen Postnumerandobesteuerung bei natürlichen Personen

Kurzmitteilung Nr. 325, 01.10.1999

In der Beilage erhalten Sie das Kreisschreiben Nr. 6 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, vom 20.8.1999 Dieses Kreisschreiben regelt den Übergang von der zweijährigen Pränumerando- zur einjährigen Postnumerandobesteuerung bei natürlichen Personen.

Beim Abzug der ausserordentlichen Aufwendungen der Jahre 1999 und 2000 hat sich unser Kanton entschieden, diese Aufwendungen bei der Staats- und Direkten Bundessteuer auf die Jahre 2001 und 2002 vorzutren und so im Durchschnitt zum Abzug zulassen.

Im Gegensatz zur Direkten Bundessteuer bestehen bei der Staatssteuer folgende Besonderheiten:

Zusätzlicher Kinderabzug
Als Ausgleich für den allfälligen Wegfall eines Kinderabzuges infolge der Umstellung kann in der Steuerperiode 2001 zusätzlich ein Kinderabzug von Fr. 400.- pro Kind geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen dazu am 31.12.2000 erfüllt werden.

Säule 3a
Von der zukünftigen Kapitalzahlung aus der gebunden Selbstvorsorge (Säule 3a) können die wegen der Bemessungslücke 1999/2000 unberücksichtigt gebliebenen Beiträge dannzumal abgezogen werden.

Freiwillige Zuwendungen
Die in den Jahren 1999 und 2000 geleisteten freiwilligen Zuwendungen können im Durchschnitt als ausserordentliche Aufwendungen in den Jahren 2001 und 2001 geltend gemacht werden, soweit sie den Durchschnitt der Vorperiode übersteigen.

Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten
Die Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten der Jahre 1999 und 2000 können in vollem Umfang als ausserordentliche Aufwendungen in den Steuerjahren 2001 und 2002 im Durchschnitt abgezogen werden, weil in der Vorperiode keine steuerliche Berücksichtigung stattgefunden haben konnte.

Ausserordentlicher Liegenschaftsunterhalt
Dieser Abzug kann auch bei Liegenschaften des Geschäftsvermögens geltend gemacht werden. Dabei wird als ordentlicher Teil ein fiktiver Pauschalabzug berechnet.

Der Steuerverwalter
Salzgeber


Beilagen:

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