Mitarbeiteraktien, die anlässlich der Fusion zur Novartis (Aktientausch) frei geworden sind

Kurzmitteilung Nr. 321, 07.07.1999

Es handelt sich einmal mehr um die Mitarbeiteraktien der früheren Ciba-Geigy AG. Die Fusion mit der Sandoz zur Novartis hat verschiedene Folgen ausgelöst, die unter anderem auch die bisherigen Mitarbeiteraktien betrifft. Dabei muss unterschieden werden zwischen den gesperrten Mitarbeiteraktien unter altem Recht (Bezug vor 1.1.1996; Ziff. I) und den sog. Anrechten für den Bezug von Aktien (1993 - 1997; Ziff. II).

I. Bisher gesperrte Mitarbeiteraktien

Hier handelt es sich um die bereits zugeteilten Mitarbeiteraktien der früheren Ciba-Geigy AG, welche bisher gesperrt und bei der Pensionskasse im Depot hinterlegt waren. Als Folge der Fusion mit der Sandoz zur Novartis wurden 8 Betriebsteile ausgegliedert (Ciba-Spezialitäten, ITPro, Feuertechn. Bereich, EDV, usw.). Die Mitarbeiter dieser Betriebsteile mussten anfangs 1998 die gesperrten Mitarbeiteraktien aus dem Depot der Vorsorgestiftung der Ciba-Geigy nehmen. Auf diesen Zeitpunkt hin wurden diese bisher gesperrten und noch nicht besteuerten Aktien deshalb frei. Nur die Mitarbeiter der neuen Ciba-Spezialitätenchemie konnten wählen, ob sie die Aktien weiterhin im Depot der Stiftung hinterlegt oder frei ausgehändigt haben wollten.

Die Freigabe der Mitarbeiteraktien hat nun zur Folge, dass die Differenz zwischen aktuellem Verkehrswert und damaligem Erwerbspreis als Einkommen besteuert werden muss, was bei allen betroffenen Personen eine erhebliche, unvorhergesehene und daher kaum beeinflussbare Mehrbelastung an Steuern verursacht. Die Lohnausweise 1998 sind entsprechend hoch ausgefallen, weil der Arbeitgeber dies auch so abrechnen und deklarieren musste. Normalerweise hätten die hinterlegten Aktien erst bei Pensionierung oder im Falle eines vorzeitigen Austritts besteuert werden können.

Die massive steuerliche Mehrbelastung führte zu Gesprächen mit den davon am meisten betroffenen Kantonen (BS, BL, AG, SO). In Zusammenarbeit mit der ESTV konnte nun eine gesetzeskonforme Lösung gefunden werden, die der besonderen Lage Rechnung trägt:

Alle wegen der Fusion frei gewordenen Aktien waren durchschnittlich grob geschätzt 10 Jahre oder mehr gesperrt und hinterlegt. Aufgrund dieser faktischen Sperre rechtfertigt sich rückblickend die Anwendung der Diskontierung für 10 Jahre . Der Diskont ist auf dem Kurswert der Aktien zu gewähren, welche frei geworden sind. Das macht gemäss KM Nr. 296 einen neuen diskontierten Verkehrswert von 55,839% aus. Von diesem reduzierten Kurswert wird der bezahlte Kaufpreis abgezogen. Die Differenz bildet dann sowohl bei der Staats- als auch bei der direkten Bundessteuer Erwerbseinkommen, welches zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert wird.

 

II. Anrechte auf den Erwerb von Mitarbeiteraktien

Ebenfalls nicht betroffen von der Diskontierung sind die rückwirkend seit 1993 in der Ciba-Geigy gutgeschriebenen Anrechte auf 3 Mitarbeiteraktien pro Dienstjahr (s. KM Nr. 261). Diese werden bei der Einlösung in freie Aktien voll (ohne Diskont) besteuert. Also aufgepasst: Die im Zeitraum von 1993 - 1997 pro Jahr erworbenen Anrechte betreffen alle ehemaligen Ciba-Geigy Angestellten. Diese Anrechte wurden im Februar 1998 wegen der Fusion zur Novartis ebenfalls in frei verfügbare Aktien umgetauscht. Dieser Umtausch der Anrechte in Novartis-Aktien ist betragsmässig im Bruttolohn auf dem Lohnausweis enthalten. Auf der Rückseite des Lohnausweises ist in der Regel ein Hinweis darauf gemacht worden. Dieser Lohnbestandteil aus dem Aktientausch ist also voll zu versteuern , d.h. es darf darauf kein Diskont gewährt werden, weil es sich hier nicht um gesperrte Mitarbeiteraktien handelt, sondern um das Einlösen von nicht besteuerten Anrechten in steuerbare Mitarbeiteraktien.

Der Steuerverwalter
Salzgeber

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