Zinssätze bei der direkten Bundessteuer 1999
Vermerk: Ungültig ab Steuerperiode 2001
Kurzmitteilung Nr. 319, 30.04.1999
In der Beilage erhalten Sie die Kreisschreiben Nr. 2 und 3 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer.
Das Kreisschreiben Nr. 2 (inkl. Merkblatt) bestimmt die ab 1.1.1999 gültigen Zinssätze für die Berechnung von geldwerten Leistungen.
Das Kreisschreiben Nr. 3 (inkl. Verordnungstext) behandelt die für das Kalenderjahr 1999 geltenden Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssätze . Zu beachten sind in diesem Schreiben zudem die für das Bemessungsjahr 1999 geltenden Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a.
Der Steuerverwalter
Salzgeber
Beilagen:
1.
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[*pdf-Format; Web-Site des Bundes]
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2.
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Kreisschreiben Nr. 3 , und Verordnungstext
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[*pdf-Format; Web-Site des Bundes]
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