Zinssätze bei der direkten Bundessteuer 1999

Vermerk: Ungültig ab Steuerperiode 2001

Kurzmitteilung Nr. 319, 30.04.1999

In der Beilage erhalten Sie die Kreisschreiben Nr. 2 und 3 der Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer.

Das Kreisschreiben Nr. 2 (inkl. Merkblatt) bestimmt die ab 1.1.1999 gültigen Zinssätze für die Berechnung von geldwerten Leistungen.

Das Kreisschreiben Nr. 3 (inkl. Verordnungstext) behandelt die für das Kalenderjahr 1999 geltenden Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssätze . Zu beachten sind in diesem Schreiben zudem die für das Bemessungsjahr 1999 geltenden Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a.

Der Steuerverwalter
Salzgeber


Beilagen:

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