Abzug für Schichtarbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Kantons Basel-Landschaft für die Veranlagungsperiode 1999/2000

Kurzmitteilung Nr. 316, 21.01.1999

Mit Kurzmitteilung Nr. 172 haben wir Sie orientiert, dass alle Beamtinnen und Beamten des Polizeikorps des Kantons Basel-Landschaft, die Pikettdienst leisten und somit auch in der Nacht, am Samstag und am Sonntag eingesetzt werden, Anrecht auf 2 / 3 des vollen Schichtabzuges haben.

Nachdem der Schichtabzug für die Veranlagungsperiode 1999/2000 auf Fr. 2'800.- erhöht wurde, ist auch für die betreffenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine Anpassung des Schichtabzugs vorzunehmen.

Er beträgt somit neu 2 / 3 von Fr. 2'800.- = gerundet Fr. 1'900.- .

Der Steuerverwalter
Salzgeber

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