Ertragssteuer
Der Steuersatz für die Steuer auf dem Reingewinn beträgt 8.5 % für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen beträgt er 4.25 % des Reingewinnes, wobei Gewinne unter CHF 5000 nicht besteuert werden.