Häufige Fragen
Mit der Scan-App SNAP.SHARE können Papier-Belege einfach via Smartphone fotografiert und direkt in E-Tax BL unter der entsprechenden Ziffer hochgeladen werden.
Es findet dabei keine Speicherung von Belegen auf dem Smartphone statt.
Die App SNAP.SHARE können Sie aus dem PlayStore, resp. dem AppStore gratis auf Ihr Mobiltelefon herunterladen.
Die kantonale Steuerverwaltung speichert die mit der Steuerdeklarationslösung erfassten und elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten verschlüsselt auf einem Server des Kantons Basel-Landschaft.
Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen: bl.clex.ch
Mit E-Tax BL können Sie, wenn sie unterjährig steuerpflichtig sind, auch diese Steuererklärung vollelektronisch ausfüllen.
Melden Sie sich dazu mit Ihrem Benutzerkonto an und geben Sie analog zur ordentlichen Steuerpflicht den zugestellten Zugangscode und die Person-Id ein. Die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht wird automatisch vom System erkannt.
Informationen und gesetzliche Neuerungen sind unter den folgenden Links abrufbar:
2024
Informationen und Neuerungen 2024
Der Todesfall von Person 2 kann mit E-Tax BL leider nicht abgebildet werden. Die Bestellung einer Papier-Version ist der sinnvollere Weg. Bitte wenden Sie sich dazu an die für Sie zuständige Steuerbehörde.
Wenn Sie E-Tax BL trotzdem verwenden möchten, ist der Zivilstand per Anfang Jahr (verheiratet) zu erfassen. In der Kachel «Sonstiges» kann unter Bemerkungen ein entsprechender Hinweis erfasst werden. Die satzbestimmenden Angaben sind nicht zu beachten.
Die kantonale Steuerverwaltung stellt Ihnen einen neuen, persönlichen Zugangscode zu. Wenden Sie sich dazu an den Adminsupport
Sie können ihre E-Mailadresse gemäss folgender Anleitung ändern.
Anleitung E-Mailadresse ändern auf Support-Seite Öffnet in neuem Fenster
Um die Vorjahresdaten Ihrer E-Tax-Steuererklärung zu importieren, klicken Sie auf «+ Neue Steuererklärung eröffnen». Nachdem Sie Ihre Person-Id. und den Zugangscode eingegeben haben, werden Sie gefragt, ob Sie Ihre Vorjahresdaten importieren wollen.
Die Standardlösung E-Tax BL ermöglicht es, bis zu 20 Steuererklärungen pro Benutzerkonto und Steuerjahr vorzunehmen.
Non-Profit-Organisationen können via Adminsupport eine Erhöhung der Limite beantragen
Für kommerzielle Zwecke ist eine Erhöhung der Anzahl leider nicht möglich. Alternativ kann in diesem Falle die kommerzielle Lösung «Dr. Tax» genutzt werden. Informationen dazu erhalten Sie direkt beim Hersteller Ringler Informatik AG (E-Mail: [email protected]; Telefon: 041 766 59 17).
Sie können sich beliebig oft via Benutzerkonto in die entsprechende Steuererklärung einwählen und bestimmen den Zeitpunkt der Übermittlung selbst.
Die Belege können hochgeladen oder mit der Scan-App SNAP.SHARE gescannt und übermittelt werden. Die Datenübermittlung funktioniert erst, wenn alle notwendigen Belege angefügt wurden.
Sie können Ihre Belege mit einem herkömmlichen Scanner scannen und anschliessend die so erstellten PDF-Dokumente in Ihre Steuererklärung hochladen.
Aus Gründen der Sicherheit können wir keine Belege als Office-Dokumente (.doc, .docx, .xls, .xlsx, etc.) akzeptieren, da Office-Dokumente Schadcodes (Malware) enthalten können.
In E-Tax BL werden Sie direkt bei der jeweiligen Position aufgefordert, einen Beleg hochzuladen. Helfen Sie uns, Papier und andere Ressourcen zu sparen und reichen Sie nur die explizit geforderten Pflicht-Belege ein.
Nicht-Pflicht-Belege können Sie in der Übersicht über alle Belege dennoch hinzufügen, in dem Sie das Büroklammer-Symbol oben rechts anwählen.
Für das Erfassen von Bemerkungen finden Sie in der Kachel «Sonstiges» das Feld «Bemerkungen», in dem Sie Ihre Mitteilungen an die Steuerverwaltung eingeben können.
Diese Angaben erhalten Sie, wenn Sie den Button «Vorschau und Einreichen» anklicken. Unter der provisorischen Steuerschuld sind das steuerbare Einkommen sowie das steuerbare Vermögen und der daraus resultierende provisorische Steuerbetrag ersichtlich.
Die AHV-Rente wird unter der Kachel «Versicherung, Vorsorge und Rente» erfasst. Sie scrollen auf der entsprechenden Kachel an das Seitenende und können dort Ihre AHV-Rente (1.Säule) oder BVG-Rente (2.Säule) erfassen.
Nein, eine zusätzliche Speicherung ist nicht notwendig. Die Daten können jederzeit durch erneutes Einloggen eingesehen werden.
Ja, eine Übersicht über die hinzugefügten Belege ist mittels Anklicken des Büroklammer-Symbols im Menüband oben rechts abrufbar.
Mit der Anmeldung im Benutzerkonto öffnen Sie eine verschlüsselte «Punkt zu Punkt»-Verbindung. Die Steuererklärung wird direkt in ihrem Profil auf einem Server der kantonalen Verwaltung bearbeitet und gespeichert. Die verschlüsselte Verbindung ist technisch vergleichbar mit jenen des E-Bankings und damit sehr sicher.
Nein, eine Unterschrift sowie das zusätzliche Einreichen der Übermittlungsbestätigung ist nicht notwendig.
Nach Erhalt der Übermittlungsbestätigung haben Sie 72 Stunden Zeit, Ihre Steuererklärung elektronisch zu korrigieren und nochmals zu senden. Erst nach dieser Frist wird die Steuererklärung der kantonalen Steuerverwaltung zur weiteren Verarbeitung freigegeben. Die Steuerverwaltung kann während der Frist von 72 Stunden Ihre Steuererklärung nicht einsehen.