Zentrale Verlustscheinbewirtschaftung

Über uns
Die Verlustscheine der kantonalen Dienststellen, der Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte werden zentral bei der kantonalen Steuerverwaltung bewirtschaftet. Das Team der Zentralen Verlustscheinbewirtschaftung ist organisatorisch und räumlich dem Bereich Steuerbezug der kantonalen Steuerverwaltung angegliedert.


Gesetzliche Grundlagen
§ 46b des Verwaltungsverfahrensgesetzes Basel-Landschaft (VwVG BL) vom 13. Juni 1988 erteilt der kantonalen Steuerverwaltung folgenden Auftrag und folgende damit verbundene Kompetenz:
1 Die Steuerverwaltung führt die zentrale Bewirtschaftung von Verlustscheinen der kantonalen Verwaltung, der Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte durch. Die einzelnen Dienststellen und Gerichte stellen ihr die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
2 Die Steuerverwaltung kann die Bewirtschaftung von Verlustscheinen von öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften des Kantons übernehmen.
3 Die Steuerverwaltung kann bei privaten Anbietern Informationen über die Bonität der Schuldner einholen. Es ist sicherzustellen, dass die Anbieter die Anfragen der Steuerverwaltung nicht für eigene Zwecke verwenden.


Kontakt
Wollen Sie einen Termin im Zusammenhang mit einem Rückkauf von Verlustscheinen vereinbaren oder haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Verlustscheinen? Dann wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Adresse.


Merkblatt für den Rückkauf von Verlustscheinen

Zentrale Verlustscheinbewirtschaftung
Bächliackerstrasse 2
4402 Frenkendorf
(gilt nicht als Korrespondenzadresse)

Tel. 061 552 51 50
Fax 061 552 51 15
[email protected]
 
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Öffnungszeiten / Standorte / Mitarbeitende 

Korrespondenzadresse
Steuerverwaltung
Zentrale Verlustscheinbewirtschaftung
Rheinstrasse 33
4410 Liestal