Kantonales Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR)

Der Kanton Basel-Landschaft führt seit 2006 ein vom Bund anerkanntes kantonales Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR). Dieses Register enthält Informationen zu allen Gebäuden und Wohnungen im Kanton. Das Register dient als Referenzsystem für die darin erfassten Gebäude- und Wohnungsdaten. Ein wichtiger Nutzen ist die zentrale Bereitstellung von aktuellen Gebäude- und Wohnungsdaten zur Erfüllung administrativer und gesetzlicher Aufgaben beim Kanton sowie bei den Gemeinden. Darüber hinaus wird das Register auch für Zwecke der Statistik, der Forschung und der Planung verwendet (z.B. für die Energieplanung).
Die Erfassung und Nachführung der Daten im kGWR wird durch Meldungen von verschiedenen Datenlieferanten sichergestellt (siehe Systemübersicht). So ist ein neues Bauprojekt bereits kurze Zeit nach Einreichung des Baugesuchs bei der Baubewilligungsbehörde im kGWR erfasst. Über die kantonale Baustatistik werden anschliessend die zugehörigen Gebäude und Wohnungen erfasst und über den gesamten Bauprozess laufend nachgeführt. Auch Veränderungen an bereits bestehenden Gebäuden, welche kein Baugesuch benötigen, werden regelmässig aktualisiert (energetische Ausstattung, Nachführung der Adressen, etc.). Dadurch bildet das kGWR den jeweils aktuellen Stand des Gebäudeparks im Kanton ab.

Das kGWR führt gemäss § 3 der Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister (VkGWR, SGS 111.12) neben den vom Bund verlangten Merkmalen auch zusätzliche kantonale Merkmale (z.B. zum Versicherungswert oder der energetischen Ausstattung von Gebäuden). Eine detaillierte Übersicht der vom Bund geführten Merkmale findet sich im Merkmalskatalog (Version 4.2) des Bundesamts für Statistik.

Das kGWR bietet seinen Bezügern gem. § 9 resp. Anhang IV b der VkGWR verschiedene Schnittstellen an:

  1. Webservice gemäss eCH-Standard 206 «GWR-Daten an Dritte»
  2. Datenexport (Gesamtbestand pro Gemeinde oder ganzer Kanton) über kgwr.bl.ch und data.bl.ch
  3. Abfrage über das kantonale Geoportal (Geoview BL)
  4. Meldewesen: Aktive Benachrichtigung bei Ereignissen wie beispielsweise beim Abschluss eines Bauprojekts

Der Zugang zu den Daten des kGWR ist in den §§ 8 – 11 VkGWR geregelt. Weiterführende Informationen zum Zugang und Bezug von Daten aus dem kGWR finden sich im Abschnitt Datenzugang.

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Typ Titel Bearbeitet
Informationen zum Meldewesen 08.08.2023
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Zahlenfenster

Die Datenbestände des Amts für Daten und Statistik sind unter zahlenfenster.bl.ch abrufbar.

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Open Government Data

OGD-Portal: data.bl.ch
Webseite: ogd.bl.ch
Twitter: @ogd_BL

Kontakt

Amt für Daten und Statistik BL
Fachstelle Register
Rheinstrasse 42
4410 Liestal
T 061 552 56 32
[email protected] / [email protected]
register.bl.ch