Strukturerhebung
Seit 2010 wird die Strukturerhebung im Rahmen der Volkszählung vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt. Sie ergänzt Informationen aus Registern (z.B. Einwohnerregister, Gebäude- und Wohnungsregister). Im Fokus stehen dabei Angaben zu Personen und Haushalten, die mittels Befragung erhoben werden. Die Strukturerhebung ist eine Stichprobenerhebung. Bei den Ergebnissen handelt es sich daher um Schätzungen. Der Bund publiziert je nach Bedürfnis jährliche, drei- oder fünfjahreskumulierte Ergebnisse. Das Kumulieren von Ergebnissen (Pooling) verkleinert die Schätzungenauigkeit und verbessert die Auswertbarkeit. Das Amt für Daten und Statistik BL setzt den Fokus auf langfristige Veränderungen und publiziert die Ergebnisse aus den Fünfjahrespoolings (2010/2014 und 2015/2019). Die Ergebnisse stehen jeweils frühestens zwei Jahre nach der letzten Erhebung zur Verfügung.
Wer wird befragt?
Befragt werden Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten. Die Befragten beantworten Fragen zu ihrer Person und zum Haushalt, in dem sie wohnen. Im Kanton Basel-Landschaft beantworten jährlich rund 7250 Personen die Erhebung.
Was ist möglich und wie werden die Ergebnisse interpretiert?
Mit der Auswertung von Fünfjahrespoolings sind detailliertere Auswertungen möglich als mit den Jahresdaten und es können kleinere Bevölkerungsgruppen ausgewertet werden. Die Empfehlung des BFS liegt bei Betrachtungsgruppen von mindestens 3000 Personen. Damit werden auch punktuelle Gemeindeauswertungen (Richtwert: 3000+ Einwohner/innen) möglich. Kleine Gemeinden können gruppiert ausgewertet werden. Allerdings spielt auch die Fragestellung eine Rolle. Je kleiner die Betrachtungseinheit wird, desto weniger Beobachtungen liegen der Auswertung zugrunde und desto grösser wird die statistische Unsicherheit. Die statistische Unsicherheit wird durch ein Vertrauensintervall (VI) quantifiziert. Das VI zeigt den Bereich an (±), innerhalb dessen das Ergebnis mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% liegt. Überlagern sich die Bereiche, ist kein signifikanter Unterschied feststellbar.
Dazu ein Beispiel:
Zwischen den beiden Betrachtungsperioden hat der Wert der Kategorie 1 signifikant abgenommen, während weder bei der Kategorie 2 noch bei der Kategorie 3 eine Veränderung feststellbar ist. Diese Einschränkungen sind bei der Dateninterpretation zu beachten. Bei weniger als 50 zugrundeliegenden Beobachtungen werden die Werte in den Tabellen zudem in Klammern gesetzt. Ergebnisse, die auf weniger als 5 Beobachtungen basieren, werden nicht publiziert.
Die Ergebnisse der Strukturerhebung fliessen in thematische Analysen des Amts für Daten und Statistik ein und werden im Zahlenfenster als Tabellen und Grafiken publiziert (Links zu allen Themen siehe rechte Spalte). Das Amt für Daten und Statistik erstellt zudem Auswertungen auf Anfrage.