Webartikel vom 29.09.2022, Sozialhilfestatistik 2021

Weniger Sozialhilfefälle

2021 erhielten 8'040 Personen in 4'880 Unterstützungseinheiten (Fällen) Sozialhilfe. Das sind 181 Personen weniger als im Vorjahr. Die Sozialhilfequote beträgt weiterhin 2,8%. Zwar konnten weniger Fälle abgeschlossen werden, jedoch sind deutlich weniger neue Fälle dazugekommen als in den Vorjahren. Die Corona-Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung zeigen Wirkung und entlasten die Sozialhilfe.

Die Sozialhilfequote, d.h. der Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Wohnbevölkerung blieb 2021 stabil bei 2,8%. Erfreulicherweise lag die Zahl der neu eröffneten Dossiers mit 1’394 um 10% tiefer als im Vorjahr. Insgesamt unterstützte die Sozialhilfe 8'040 Personen in 4'880 Unterstützungseinheiten. Die durchschnittliche Fallgrösse lag damit bei 1,6 Personen.

Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen vor Ausbruch der Coronakrise und Stützungsmassnahmen auf dem Arbeitsmarkt zeigen Wirkung
Die Entwicklung der Sozialhilfequote ist mit einer gewissen Verzögerung an den Arbeitsmarkt gekoppelt. Vor Ausbruch der Coronakrise im Jahr 2020 hat sich der Arbeitsmarkt äusserst günstig entwickelt. Die Arbeitslosenquote sank im Jahr 2019 auf 1,9%. Das war der tiefste Werte seit Ausbruch der Wirtschaftskrise im Jahr 2008. Die Erholung vor 2020 wirkt sich positiv auf die Sozialhilfezahlen aus.

Aufgrund des zwischenzeitlichen Anstiegs der Arbeitslosenquote ist ein erneuter Anstieg der Sozialhilfequote nicht auszuschliessen. Aus den Sozialhilfedaten lässt sich zumindest ablesen, dass weniger Fälle aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation abgeschlossen werden können: 2019 führte in 36% der Fälle eine verbesserte Erwerbssituation zum Abschluss, 2021 noch in 32% der Fälle.

Momentan greifen noch die coronabedingten Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 wurden die Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung zeitweise ausgesetzt bzw. die Bezugsdauer verlängert und so Ablösungen durch die Sozialhilfe verhindert – auch wenn diese nicht immer unmittelbar erfolgen. Die Sozialhilfe ist das letzte Netz der sozialen Sicherheit. Nur bei aufgebrauchtem Vermögen und wenn keine andere Sozialversicherung zuständig ist, besteht Anspruch auf Sozialhilfe.

Erfreuliche Entwicklung besonders bei jüngeren Sozialhilfebeziehenden
Kinder und Jugendliche sind aufgrund der Fallstruktur am stärksten von Sozialhilfe betroffen. 2019 lag die Sozialhilfequote der 0- bis 17-Jährigen bei 5,5%. Erfreulicherweise kam es in den letzten beiden Jahren zu einem Rückgang auf 5,0% per 2021. Auch in den weiteren Altersklassen sanken die Quoten. Selbst in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen ist die Quote leicht gesunken. Allerdings bekommt diese Altersklasse ein immer höheres Gewicht am Total der Sozialhilfebeziehenden: 2005 waren 5,2% der Sozialhilfebezüger/innen zwischen 55 und 64 Jahre alt, 2021 sind es 11,8%. Keine andere Altersgruppe verzeichnet eine so deutliche Anteilszunahme am Total aller unterstützten Personen.

Anteil der Sozialhilfebeziehenden mit Erwerbstätigkeit steigt
Von den 15- bis 64-jährigen Personen, die 2021 Sozialhilfe erhielten, waren über 31% erwerbstätig. Damit steigt dieser Anteil weiter an (2011: 22%). Die meisten davon gehen einer regelmässigen Anstellung nach, gefolgt von Personen, die eine Arbeit auf Abruf haben. Weitere 25% der Sozialhilfeempfänger/innen waren 2021 erwerbslos, das sind so wenige wie noch nie. Diese Personen sind auf Stellensuche, in einem Arbeitsintegrationsprogramm oder einem Beschäftigungsprogramm für Ausgesteuerte. Bei 39% der Sozialhilfebeziehenden im Alter von 15 bis 64 Jahren handelt es sich um Nichterwerbspersonen. Sie sind in Ausbildung, kümmern sich um den Haushalt oder können aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keiner Arbeit nachgehen.

Rückgang der Empfängerzahlen sowohl bei Schweizerinnen/Schweizern als auch bei Ausländerinnen/Ausländern
Im Jahr 2021 waren 1,6% der Schweizer Wohnbevölkerung auf Sozialhilfe angewiesen und 6,5% der ausländischen Wohnbevölkerung. In beiden Gruppen sind die Quoten leicht zurückgegangen. Die Verteilung der Sozialhilfebeziehenden verschiebt sich aber weiterhin in Richtung mehr ausländischer Beziehender, deren Anteil 55,3% beträgt.

Innerhalb der ausländischen Wohnbevölkerung sind Personen aus EU-Staaten mit einer Sozialhilfequote von 2,4% deutlich weniger stark betroffen als Personen aus europäischen Nicht-EU-Staaten (6,3%) oder Personen aus der übrigen Welt (20,3%).

Mehrheitlich Einpersonenfälle
Bei der Mehrheit der Sozialhilfefälle handelt es sich um Einpersonenfälle (68%). Bei diesen Fällen wird eine einzelne Person unterstützt, unabhängig davon, ob sie alleine lebt oder nicht. Die zweitgrösste Fallgruppe sind Alleinerziehende mit ihren Kindern. Sie machen 20% der Sozialhilfefälle aus und umfassen zusammen mit den Kindern 32% aller unterstützten Personen. Bei weiteren 9% der Fälle handelt es sich um Paare mit Kindern.

Im Vergleich zu früheren Jahren werden tendenziell mehr Einzelpersonen unterstützt. Ihr Anteil an allen Fällen stieg von 60% im Jahr 2005 auf 68% im Jahr 2021. Die Fallanteile von Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden wurden hingegen kleiner. Eine Unterstützungseinheit umfasste 2021 im Durchschnitt 1,6 Personen. Über die Jahre betrachtet war die Fallgrösse tendenziell rückläufig. 2005 lag sie noch bei 1,8 Personen pro Fall.

Sozialhilfequote in 55 Gemeinden unter 2,0%
In 55 der insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden betrug die Sozialhilfequote 2021 weniger als 2,0%. Weitere 10 Gemeinden weisen im Vergleich zum Total aller Baselbieter Gemeinden ebenfalls eine unterdurchschnittliche oder nahe dem Durchschnitt liegende Quote von 2,0% bis 2,9% aus. In den restlichen Gemeinden lag die Sozialhilfequote zwischen 3,0% und 3,9% (13 Gemeinden) oder bei über 4,0% (8 Gemeinden). Die höchste Quote hat mit 5,3% die Gemeinde Waldenburg (60 unterstütze Personen).

Geringerer Nettoaufwand
Mit den tieferen Fallzahlen sinkt auch der Nettoaufwand. 2021 betrug dieser insgesamt noch 75 Mio. Franken. Dabei handelt es sich um Unterstützungsleistungen abzüglich Rückerstattungen. Im Vergleich zu 2020 ist der Aufwand um 1,5 Mio. Franken gesunken, was einem Minus von 1,9% entspricht und in etwa den Rückgang der unterstützungsbedürftigen Personen widerspiegelt (–2,2%).

Der pro Einwohner/in resultierende Nettoaufwand betrug 257 Franken. Auch dieser Wert liegt unter dem Vorjahreswert von 264 Franken pro Einwohner/in. Auf Gemeindeebene gibt es grosse Unterschiede. Die Gemeinde Pratteln weist mit 480 Franken pro Einwohner/in die höchste Pro-Kopf-Belastung auf, gefolgt von Liestal und Allschwil mit Beträgen von 465 und 311 Franken pro Einwohner/in. Einzelne Gemeinden haben gar keine finanzielle Belastung durch die Sozialhilfe. 2021 registrierten vier Gemeinden keine Sozialhilfefälle.

Tabelle: Kennzahlen der Sozialhilfe nach absteigendem Nettoaufwand pro Einwohner/in 2021

Definition Nettoaufwand: Als Nettoaufwand gelten diejenigen Kosten (Aufwand), welche den Sozialhilfebeziehenden «direkt» zugutekommen abzüglich den erhaltenen Rückerstattungen (Ertrag). Darin enthalten sind auch Eingliederungsmassnahmen. Hingegen ist der Verwaltungsaufwand (Sozialdienst und Sozialhilfebehörde) nicht in der Auswertung enthalten. Die Kosten des vom Bund finanzierten Asylwesens sind nicht enthalten. Es werden somit die Kosten derjenigen Personen betrachtet, welche in der Sozialhilfeempfängerstatistik (SHS) des Bundesamts für Statistik geführt werden.

_____________________________________________________________________________________

Methodische Hinweise zur Sozialhilfestatistik:

Die Sozialhilfedaten wurden 2022 neu aus der Bundesstatistik übernommen und um das Jahr 2005 ergänzt. Aufgrund von Bereinigungen kam es bei einzelnen Werten der Zahlenfenster-Tabellen zu minimen Verschiebungen.
Sozialhilfe:
Die vorliegenden Auswertungen basieren auf der Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz (Sozialhilfe im engeren Sinn). Weitere bedarfsabhängige Geldleistungen wie Krankenkassenverbilligung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, Alimentenbevorschussung oder Wohnbeihilfen sind nicht berücksichtigt.
Grundgesamtheit: Die Sozialhilfeempfängerstatistik des Bundes umfasst Dossiers von Schweizerinnen/Schweizern, Niedergelassenen (C), Jahresaufenthalterinnen/Jahresaufenthaltern (B), Kurzaufenthalterinnen/Kurzaufenthaltern (L), Flüchtlingen mit Asyl (B5+), Personen mit anderen Bewilligungen und seit 2009 auch Dossiers von vorläufig Aufgenommenen, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben (VA7+) sowie von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als sieben Jahren in der Schweiz (F7+). Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Jahren (F7-) in der Schweiz sowie Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus B mit weniger als 5 Jahren (B5-) werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich erfasst. Massgebend ist der Aufenthaltsstatus der antragstellenden Person. Weitere Personen der Unterstützungseinheit werden auch bei anderem Aufenthaltsstatus als unterstütze Personen mitgezählt.
Sozialhilfefall: Die publizierten Zahlen beziehen sich auf Sozialhilfefälle, welche mindestens einmal im relevanten Jahr Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Ein Fall kann mehrere unterstützte Personen umfassen.
Sozialhilfequote: Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Wohnbevölkerung. Als Referenzbevölkerung für die Berechnung dient der Vorjahresendbestand der ständigen Wohnbevölkerung gemäss STATPOP (Bundesamt für Statistik; bis 2010 der Vorjahresendbestand der Wohnbevölkerung gemäss kantonaler Bevölkerungsstatistik).
Doppelzählungen: Eine Unterstützungseinheit kann pro Jahr in mehreren Fällen unterstützt werden. Zum Beispiel, wenn ein Wohnortswechsel erfolgt. Bei den Sozialhilfefällen und den unterstützten Personen werden im Bezirks- und Kantonstotal Doppelzählungen ausgeklammert, jedoch nicht bei den neuen/abgeschlossenen Fällen und den neu eingetretenen/ausgetretenen Personen.
Abschlüsse: Sozialhilfefälle werden abgeschlossen, wenn seit mehr als sechs Monaten keine Auszahlung mehr erfolgt ist. Es werden auch Abschlüsse von Fällen zum aktuellen Jahr gezählt, welche im Vorjahr eine letzte Auszahlung erhalten haben und im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Falls nach einem Unterbruch von mehr als sechs Monaten erneut ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, wird ein neuer Fall eröffnet.

Links

Tabellen
Grafiken
OGD-Datensatz

Kontakt

Tamara Bobst
Demografie, Soziales
T 061 552 56 40

Statistisches Amt des
Kantons Basel-Landschaft
Rheinstrasse 42
CH-4410 Liestal
statistik.bl.ch