Webartikel vom 25.08.2021, Sozialhilfestatistik 2020

Sozialhilfequote sinkt auf 2,8%

2020 waren 2,8% der Baselbieter/innen auf finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen – das sind so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. Besonders bei Paaren mit Kindern, Alleinerziehenden und jüngeren Sozialhilfebeziehenden ist die Zahl der Fälle rückläufig. Die günstige Lage auf dem Arbeitsmarkt vor Ausbruch der Coronakrise dürfte die Fallzahlen positiv beeinflusst haben.

5’008 Unterstützungseinheiten (Fälle) bzw. 8’221 Personen erhielten 2020 finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe. Das sind 487 Personen weniger als ein Jahr zuvor. Die Sozialhilfequote ging von 3,0% im Jahr 2019 auf 2,8% im Jahr 2020 zurück. Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei Minderjährigen. Allerdings ist die Sozialhilfequote von Kindern und Jugendlichen mit 5,1% nach wie vor doppelt so hoch wie jene erwachsener Personen (2,4%).

Eine Unterstützungseinheit umfasste 2020 im Durchschnitt 1,6 Personen. In den letzten Jahren war die Fallgrösse tendenziell rückläufig. 2006 lag sie noch bei 1,8 Personen pro Fall.

Günstige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt vor 2020
Die Entwicklung der Sozialhilfequote ist mit einer gewissen Verzögerung an den Arbeitsmarkt gekoppelt. Vor Ausbruch der Coronakrise im Jahr 2020 hat sich der Arbeitsmarkt äusserst günstig entwickelt. Die Arbeitslosenquote sank im Jahr 2019 auf 1,9%. Das war der tiefste Werte seit Ausbruch der Wirtschaftskrise im Jahr 2008. Die Erholung vor 2020 schlägt sich nun in sinkenden Fallzahlen bei der Sozialhilfe nieder. Aufgrund des neusten Anstiegs der Arbeitslosenquote dürfte in den kommenden Jahren jedoch ein erneuter Anstieg der Sozialhilfequote bevorstehen.

Eine ähnliche Entwicklung lässt sich bereits in früheren Jahren beobachten: Infolge der Wirtschaftskrise von 2008 kletterte die Arbeitslosenquote zwischenzeitlich auf 3,3%. Die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt hat in den nachfolgenden Jahren zu einer steigenden Sozialhilfequote geführt.

Die Sozialhilfequote reagiert jeweils verzögert, denn nicht alle, die aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, haben automatisch Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist das letzte Netz der sozialen Sicherheit. Nur bei aufgebrauchtem Vermögen und wenn keine andere Sozialversicherung zuständig ist, besteht Anspruch auf Sozialhilfe. 2020 wurden die Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung zudem in den Monaten März bis Juli ausgesetzt.

Mehrheitlich Einpersonenfälle
Bei der Mehrheit der Sozialhilfefälle handelt es sich um Einpersonenfälle (68%). Bei diesen Fällen wird eine einzelne Person unterstützt, unabhängig davon, ob sie alleine lebt oder nicht. Die zweitgrösste Fallgruppe sind Alleinerziehende mit ihren Kindern. Sie machen 19% der Sozialhilfefälle aus und umfassen zusammen mit den Kindern 31% aller unterstützten Personen. Bei weiteren 9% der Fälle handelt es sich um Paare mit Kindern.

Im Vergleich zu früheren Jahren werden tendenziell mehr Einzelpersonen unterstützt. Ihr Anteil an allen Fällen stieg von 61% im Jahr 2006 auf 68% im Jahr 2020. Die Fallanteile von Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden wurden hingegen kleiner.

Erfreuliche Entwicklung besonders bei jüngeren Sozialhilfebeziehenden
Kinder und Jugendliche sind am stärksten von Sozialhilfe betroffen. 2019 lag die Sozialhilfequote der 0- bis 17-Jährigen bei 5,5%. Erfreulicherweise kam es 2020 zu einem Rückgang auf 5,1%. Auch bei den 18- bis 34-Jährigen nahm die Quote von 2019 auf 2020 überdurchschnittlich stark ab. Moderater fiel der Rückgang bei den Altersgruppen über 35 Jahren aus. Die Sozialhilfequote der 55- bis 64-Jährigen stagnierte bei 2,3%. Die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen war die einzige mit einer absoluten Zunahme der Sozialhilfebeziehenden im Jahr 2020.

Über 30% der Sozialhilfebeziehenden sind erwerbstätig
Von den 15- bis 64-jährigen Personen, die 2020 Sozialhilfe erhielten, waren 31% erwerbstätig. Die meisten davon gehen einer regelmässigen Anstellung nach, gefolgt von Personen, die eine Arbeit auf Abruf haben. Weitere 27% der Sozialhilfeempfänger/innen waren 2020 erwerbslos, d.h. auf Stellensuche, in einem Arbeitsintegrationsprogramm oder einem Beschäftigungsprogramm für Ausgesteuerte. Bei rund 40% der Sozialhilfebeziehenden im Alter von 15 bis 64 Jahren handelt es sich um Nichterwerbspersonen. Sie sind in Ausbildung, kümmern sich um den Haushalt oder können aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keiner Arbeit nachgehen.

Der Anteil der erwerbstätigen Sozialhilfebeziehenden hat in den letzten Jahren zugenommen von 22% im Jahr 2011 auf 31% im Jahr 2020. Es ist insbesondere eine Gewichtsverschiebung von Erwerbslosen zu Erwerbstätigen festzustellen. Die Zahl der Personen, die trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind, hat überdurchschnittlich stark zugenommen. Am deutlichsten ist die Zunahme bei Personen mit Arbeit auf Abruf (+185% gegenüber 2011). Im Vergleich zu 2011 waren 2020 zudem doppelt so viele Personen in Berufslehren und doppelt so viele Personen mit befristetem Vertrag auf Sozialhilfe angewiesen.

Rückgang der Empfängerzahlen sowohl bei Schweizerinnen/Schweizern als auch bei Ausländerinnen/Ausländern
Vom neusten Rückgang der Sozialhilfezahlen von 2019 auf 2020 konnten sowohl Schweizer/innen (−277 Personen) als auch Ausländer/innen (−204 Personen) profitieren. Im Jahr 2020 waren 1,7% der Schweizer Wohnbevölkerung auf Sozialhilfe angewiesen und 6,7% der ausländischen Wohnbevölkerung. Die Quoten liegen damit bei beiden Bevölkerungsgruppen unter den Werten der Vorjahre. Die Verteilung der Sozialhilfebeziehenden verschiebt sich aber weiterhin in Richtung mehr ausländische Beziehende.

Innerhalb der ausländischen Wohnbevölkerung sind Personen aus EU-Staaten mit 2,5% deutlich weniger stark betroffen als Personen aus europäischen Nicht-EU-Staaten (7,7%) oder Personen aus der übrigen Welt (20,2%). Der Anteil der Personen mit langer Verweildauer in der Sozialhilfe hat über die Jahre bei allen Nationengruppen zugenommen. Insgesamt bezogen 2006 16% der Personen seit vier und mehr Jahren Sozialhilfe, 2020 war dies bei 30% der Personen der Fall.

Sozialhilfequote in 53 von 86 Gemeinden rückläufig
In 53 Baselbieter Gemeinden lag die Sozialhilfequote 2020 tiefer als im Vorjahr. Liestal weist von den grösseren Gemeinden im Kanton den markantesten Rückgang der Sozialhilfequote aus. Diese ist von 6,4% im Jahr 2019 auf 5,1% im Jahr 2020 zurückgegangen. Dieser Rückgang schlägt auch auf die Bezirksquote durch. Die Sozialhilfequote ist im Bezirk Liestal mit 3,6% nach wie vor höher als in allen anderen Bezirken, aber deutlich tiefer als noch 2019 (4,1%).  Es folgen die Bezirke Laufen (3,1%), Arlesheim (2,9%) und Waldenburg (2,6%). Die Sozialhilfequote des Bezirks Sissach liegt unverändert bei vergleichsweise tiefen 1,5%.

In 54 der insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden betrug die Sozialhilfequote 2020 weniger als 2,0%. Weitere 11 Gemeinden weisen im Vergleich zum Total aller Baselbieter Gemeinden ebenfalls eine unterdurchschnittliche oder durchschnittliche Quote von 2,0% bis 2,8% aus. In den restlichen Gemeinden lag die Sozialhilfequote zwischen 3,0% und 3,7% (13 Gemeinden) oder bei über 4,0% (8 Gemeinden).

Nettoaufwand um 5 Mio. Franken gesunken
Der Nettoaufwand für die Sozialhilfe betrug 2020 insgesamt 77 Mio. Franken. Dabei handelt es sich um Unterstützungsleistungen abzüglich Rückerstattungen. Im Vergleich zu 2019 ist der Aufwand um 5 Mio. Franken gesunken, was einem Minus von 5,9% entspricht und in etwa den Rückgang der unterstützungsbedürftigen Personen widerspiegelt (–5,6%).

Der pro Einwohner/in resultierende Nettoaufwand betrug 264 Franken. Auch dieser Wert liegt unter dem Vorjahreswert von 281 Franken pro Einwohner/in. Auf Gemeindeebene gibt es grosse Unterschiede. Die Gemeinde Liestal weist trotz deutlichem Rückgang von minus 19% mit 549 Franken pro Einwohner/in nach wie vor die höchste Pro-Kopf-Belastung auf, gefolgt von Pratteln und Münchenstein mit Beträgen von 478 und 462 Franken pro Einwohner/in. Einzelne Gemeinden haben gar keine finanzielle Belastung durch die Sozialhilfe. 2020 registrierten vier Gemeinden keine Sozialhilfefälle.

Tabelle: Kennzahlen der Sozialhilfe nach absteigendem Nettoaufwand pro Einwohner/in 2020

Definition Nettoaufwand: Als Nettoaufwand gelten diejenigen Kosten (Aufwand), welche den Sozialhilfebeziehenden «direkt» zugutekommen abzüglich den erhaltenen Rückerstattungen (Ertrag). Darin enthalten sind auch Eingliederungsmassnahmen. Hingegen ist der Verwaltungsaufwand (Sozialdienst und Sozialhilfebehörde) nicht in der Auswertung enthalten. Die Kosten des vom Bund finanzierten Asylwesens sind nicht enthalten. Es werden somit die Kosten derjenigen Personen betrachtet, welche beim Bund in der Statistik der wirtschaftlichen Sozialhilfe geführt werden.

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Methodische Hinweise zur Sozialhilfestatistik:

Sozialhilfe: Die vorliegenden Auswertungen basieren auf der Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz (Sozialhilfe im engeren Sinn). Weitere bedarfsabhängige Geldleistungen wie Krankenkassenverbilligung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, Alimentenbevorschussung oder Wohnbeihilfen sind nicht berücksichtigt.
Grundgesamtheit: Die Sozialhilfeempfängerstatistik des Bundes umfasst Dossiers von Schweizer/innen, Niedergelassenen (C), Jahresaufenthalter/innen (B), Kurzaufenthalter/innen (L), Flüchtlingen mit Asyl (B5+), Personen mit anderen Bewilligungen und seit 2009 auch Dossiers von vorläufig Aufgenommenen, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben (VA7+) sowie von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als sieben Jahren in der Schweiz (F7+). Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Jahren (F7-) in der Schweiz sowie Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus B mit weniger als 5 Jahren (B5-) werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich erfasst. Massgebend ist der Aufenthaltsstatus der antragstellenden Person. Weitere Personen der Unterstützungseinheit werden auch bei anderem Aufenthaltsstatus als unterstütze Personen mitgezählt.
Sozialhilfefall: Die publizierten Zahlen beziehen sich auf Sozialhilfefälle, welche mindestens einmal im relevanten Jahr Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Ein Fall kann mehrere unterstützte Personen umfassen.
Abgeschlossener Fall: Für Sozialhilfefälle, welche seit mehr als sechs Monaten keine Auszahlung mehr erhalten haben, wird das Dossier abgeschlossen. Aus diesem Grund werden auch Fälle zum aktuellen Jahr gezählt, welche im Vorjahr eine letzte Auszahlung erhalten haben und im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Falls nach einem Unterbruch von mehr als sechs Monaten erneut ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, wird ein neuer Fall eröffnet.
Sozialhilfequote: Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil aller Personen an der Wohnbevölkerung, welche im relevanten Jahr mindestens einmal Sozialhilfeleistungen bezogen haben.

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Tamara Bobst
Demografie, Soziales
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