Webartikel vom 22.08.2019, Sozialhilfestatistik 2018

Sozialhilfequote bleibt stabil bei 3,0%

3,0% der Baselbieterinnen und Baselbieter wurden 2018 finanziell von der Sozialhilfe unterstützt. Die Sozialhilfequote bewegt sich damit auf Vorjahresniveau und weiterhin unter dem schweizerischen Durchschnitt von 3,3% (2017).

2018 erhielten 8‘560 Baselbieter/innen finanzielle Unterstützung von der Sozialhilfe. Dabei handelt es sich um 5‘191 Unterstützungseinheiten bzw. sogenannte Fälle. Ein Sozialhilfefall umfasst durchschnittlich 1,6 Personen. Im Vergleich zu 2017 wurden 2018 insgesamt 22 Fälle bzw. 48 unterstützte Personen weniger gezählt.

Die Sozialhilfequote, das heisst die Zahl der unterstützten Personen gemessen an der Wohnbevölkerung, blieb insgesamt stabil bei 3,0%. Im schweizerischen Vergleich liegt das Baselbiet damit nach wie vor unter dem Durchschnitt (CH 2017: 3,3%).

Mehrheitlich Einpersonenfälle

Bei der Mehrheit der Sozialhilfefälle handelt es sich um Einpersonenfälle (67%). Dies sind Fälle, bei denen eine einzelne Person unterstützt wird, unabhängig davon, ob sie alleine lebt oder nicht. Ihr Anteil an allen unterstützten Personen beträgt 41%. Die zweitgrösste Fallgruppe sind Alleinerziehende mit ihren Kindern. Sie machen 19% der Sozialhilfefälle aus und umfassen zusammen mit den Kindern 30% aller unterstützten Personen. In 10% der Fälle handelt es sich um Paare mit Kindern.

Personen aus Nicht-EU-Staaten tragen hohes Sozialhilferisiko

Gewisse ausländische Bevölkerungsgruppen sind überdurchschnittlich auf die finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen. Meist ist dies bedingt durch geringere Arbeitsmarktchancen oder eine höhere Kinderzahl pro Familie. Ausländer/innen aus europäischen Nicht-EU-Staaten und dem aussereuropäischen Raum (in Abb. 3 unter «Übrige Welt») haben mit Quoten von 9% und 19% den grössten Unterstützungsbedarf. Durchschnittlich werden bei diesen Bevölkerungsgruppen 2,0 Personen pro Fall unterstützt. Auffallend ist der Anstieg bei den Personen aus der Kategorie «Übrige Welt». Ihr Anteil an den Unterstützten insgesamt beträgt 23% (siehe Zahlenfenstergrafik).

Die Sozialhilfequote der Personen aus EU-Ländern lag 2018 bei 2,7% und war damit unterdurchschnittlich. Bei Personen mit schweizerischer Nationalität lag die Quote 2018 bei 1,8%. Die durchschnittliche Fallgrösse dieser beiden Gruppen liegt bei 1,5 Personen.

Mehr Fallabschlüsse als in den Vorjahren

2018 konnten 1‘713 Sozialhilfefälle abgeschlossen werden. Die Zahl der abgeschlossenen Fälle liegt damit über den Werten der Vorjahre. Bei 590 Fällen führte die Verbesserung der Erwerbssituation aus der Sozialhilfe. In weiteren 456 Fällen erfolgt die Existenzsicherung neu durch eine andere Sozialleistung. Daneben führen auch Wohnortswechsel, Kontaktabbrüche oder Todesfälle zu Dossierschliessungen.

Die Betrachtung der abgeschlossenen Fälle 2016–2018 zeigt, dass in der Hälfte der Fälle das Dossier bereits innerhalb eines Jahres wieder geschlossen werden kann. In weiteren rund 20% der Fälle endet der Sozialhilfebezug nach ein bis zwei Jahren. Der Anteil der abgeschlossenen Fälle mit einer Bezugsdauer von vier und mehr Jahren liegt bei den Alleinerziehenden mit 18% am höchsten.

Über die Hälfte der Gemeinden mit tiefer Sozialhilfequote

In 51 der insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden betrug die Sozialhilfequote 2018 weniger als 2,0%. Weitere 15 Gemeinden weisen im Vergleich zum Total aller Baselbieter Gemeinden ebenfalls eine unterdurchschnittliche Quote von 2,0% bis 2,9% aus. In je zehn Gemeinden lag die Sozialhilfequote zwischen 3,0% und 3,9% oder über 4%.

Der Bezirk Liestal hat mit 4,2% die höchste Sozialhilfequote gefolgt vom Bezirk Laufen (3,3%), dem Bezirk Arlesheim (2,9%) und dem Bezirk Waldenburg (2,8%). Die Sozialhilfequote des Bezirks Sissach liegt hingegen bei vergleichsweise tiefen 1,7% (siehe Zahlenfenstergrafik).

Der Nettoaufwand für Sozialhilfe steigt weiter an

Seit 2014 steigt der Nettoaufwand für die Sozialhilfe (Unterstützungsleistungen abzüglich der Rückerstattungen) kontinuierlich an und lag 2018 bei 81 Mio. Franken. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 2,4%.

Pro Einwohner/in resultierte damit 2018 ein Nettoaufwand von 281 Franken (2017: 275 Franken), wobei dieser Betrag je nach Gemeinde einer grossen Spannweite unterworfen ist. Die Gemeinde Liestal weist mit 668 Franken die höchste Pro-Kopf-Belastung auf, gefolgt von Oberdorf und Pratteln mit Beträgen von 560 und 479 Franken.

Tabelle: Kennzahlen der Sozialhilfe nach absteigendem Nettoaufwand pro Einwohner/in 2018

Definition Nettoaufwand: Als Nettoaufwand gelten diejenigen Kosten (Aufwand), welche den Sozialhilfebeziehenden «direkt» zugute kommen abzüglich den erhaltenen Rückerstattungen (Ertrag). Darin enthalten sind auch Eingliederungsmassnahmen. Hingegen ist der Verwaltungsaufwand (Sozialdienst und Sozialhilfebehörde) nicht in der Auswertung enthalten. Die Kosten des vom Bund finanzierten Asylwesens sind nicht enthalten. Es werden somit die Kosten derjenigen Personen betrachtet, welche beim Bund in der Statistik der wirtschaftlichen Sozialhilfe geführt werden. Das Auswertungskonzept wurde rückwirkend ab dem Jahr 2014 revidiert. Die Angaben zu den Jahren 2014 bis 2017 stimmen daher nicht mit früheren Publikationen überein.

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Methodische Hinweise zur Sozialhilfestatistik:

Sozialhilfe:
Die vorliegenden Auswertungen basieren auf der Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz (Sozialhilfe im engeren Sinn). Weitere bedarfsabhängige Geldleistungen wie Krankenkassenverbilligung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, Alimentenbevorschussung oder Wohnbeihilfen sind nicht berücksichtigt.
Grundgesamtheit: Die Sozialhilfestatistik des Bundes umfasst seit 2009 auch Dossiers von vorläufig Aufgenommenen, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben (VA7+) sowie von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als sieben Jahren in der Schweiz (F7+). Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Jahren in der Schweiz sowie Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus B werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich erfasst.
Sozialhilfefall: Die publizierten Zahlen beziehen sich auf Sozialhilfefälle, welche mindestens einmal im relevanten Jahr Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Ein Fall kann mehrere unterstützte Personen umfassen.
Abgeschlossener Fall: Für Sozialhilfefälle, welche seit mehr als sechs Monaten keine Auszahlung mehr erhalten haben, wird das Dossier abgeschlossen. Aus diesem Grund werden auch Fälle zum aktuellen Jahr gezählt, welche im Vorjahr eine letzte Auszahlung erhalten haben und im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Falls nach einem Unterbruch von mehr als sechs Monaten erneut ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, wird ein neuer Fall eröffnet.
Sozialhilfequote: Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil aller Personen an der Wohnbevölkerung, welche im relevanten Jahr mindestens einmal Sozialhilfeleistungen bezogen haben.

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Tamara Bobst
Demografie, Soziales
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Kantons Basel-Landschaft
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CH-4410 Liestal
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