Webartikel vom 16.09.2020, Sozialhilfestatistik 2019

Sozialhilfequote bleibt stabil bei 3,0%

Die Baselbieter Sozialhilfequote bleibt mit 3,0% auf Vorjahresniveau und liegt damit weiterhin unter dem schweizerischen Durchschnitt von 3,2% (2018). Sowohl die Fallzahlen als auch der Nettoaufwand haben sich 2019 stabilisiert. Mittelfristig ist jedoch aufgrund der aktuellen Situation sowohl gesamtschweizerisch als auch im Baselbiet mit steigenden Zahlen zu rechnen.

2019 waren 8‘708 Baselbieter/innen auf finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Dabei handelt es sich um 5‘212 Unterstützungseinheiten (Fälle). Pro Fall sind im Schnitt 1,7 Personen betroffen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 21 Fälle bzw. 148 unterstützte Personen mehr gezählt. Die Baselbieter Sozialhilfequote blieb 2019 insgesamt stabil bei 3,0%. Im Vergleich zur Schweiz liegt das Baselbiet damit nach wie vor unter dem Durchschnitt (CH 2018: 3,2%).

Bei der Sozialhilfestatistik handelt es sich um eine Jahresstatistik. In den Ergebnissen zum Jahr 2019 sind die ersten Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht ersichtlich. Die Ergebnisse 2020 liegen 2021 vor. In Koordination mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) realisiert die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) aber ein monatliches Monitoring zu den Fallzahlen in der Sozialhilfe, welches seit Beginn der Corona-Krise im ersten Halbjahr 2020 einen leichten Anstieg der Fälle für die Gesamtschweiz verzeichnet. In der Region Nordwestschweiz ist bisher hingegen praktisch keine Zunahme feststellbar (Stand Ende Juli). In mittlerer Zukunft rechnet die SKOS jedoch mit einem generellen Anstieg der Fallzahlen (SKOS-Monitoring).

Mehrheitlich Einpersonenfälle
Bei der Mehrheit der Sozialhilfefälle handelt es sich um Einpersonenfälle (66%). Dies sind Fälle, bei denen eine einzelne Person unterstützt wird, unabhängig davon, ob sie alleine lebt oder nicht. Die zweitgrösste Fallgruppe sind Alleinerziehende mit ihren Kindern. Sie machen 20% der Sozialhilfefälle aus und umfassen zusammen mit den Kindern 31% aller unterstützten Personen. Bei weiteren 10% der Fälle handelt es sich um Paare mit Kindern.

Im Vergleich zu früheren Jahren fällt eine Gewichtsverschiebung hin zu mehr Einpersonenfällen auf. 2006, dem ersten vorliegenden Erhebungsjahr, machten diese noch rund 61% der Fälle aus, also 5 Prozentpunkte weniger als 2019.

5,5% der Kinder und Jugendlichen im Kanton von Sozialhilfe betroffen
Knapp ein Drittel der unterstützten Personen sind noch minderjährig. Ihr Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung beträgt 17%, womit die Minderjährigen in der Sozialhilfe deutlich übervertreten sind. Im Vergleich zu 2008, dem Jahr mit der niedrigsten Sozialhilfequote im betrachteten Zeitraum, ist die Sozialhilfequote der unter 18-Jährigen von 3,9% auf 5,5% angestiegen, womit 2019 eine/r von 18 Minderjährigen im Kanton Teil eines Sozialhilfefalls war. Im Vergleich zu 2008 hat die Altersklasse der 0- bis 17-Jährigen eine hohe Quotenzunahme von +1,6 Prozentpunkten erfahren.

Daneben haben die Sozialhilfezahlen der 35- bis 44-Jährigen und der 55- bis 64-Jährigen über die letzten Jahre ebenfalls vergleichsweise stark zugenommen.

36% der Fallabschlüsse durch Verbesserung der Erwerbssituation
2019 konnten 1‘654 Sozialhilfefälle abgeschlossen werden. Bei 594 Fällen oder 36% der Austritte führte die Verbesserung der Erwerbssituation aus der Sozialhilfe. In weiteren 375 Fällen erfolgt die Existenzsicherung neu durch eine andere Sozialleistung. Daneben führen auch Wohnortswechsel, Kontaktabbrüche oder Todesfälle zu Dossierschliessungen. Rund die Hälfte der Dossiers werden innerhalb eines Jahres wieder geschlossen. Bei 13% der Fälle liegt für 2019 keine Angabe zum Beendigungsgrund vor.

Über die Hälfte der Gemeinden mit tiefer Sozialhilfequote
In 53 der insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden betrug die Sozialhilfequote 2019 weniger als 2,0%. Weitere 9 Gemeinden weisen im Vergleich zum Total aller Baselbieter Gemeinden ebenfalls eine unterdurchschnittliche Quote von 2,0% bis 2,9% aus. In den restlichen Gemeinden lag die Sozialhilfequote zwischen 3,0% und 3,9% (16 Gemeinden) oder über 4% (8 Gemeinden).

Der Bezirk Liestal hat mit 4,1% die höchste Sozialhilfequote gefolgt vom Bezirk Laufen (3,1%), dem Bezirk Arlesheim (3,0%) und dem Bezirk Waldenburg (2,8%). Die Sozialhilfequote des Bezirks Sissach liegt hingegen bei vergleichsweise tiefen 1,5%
(siehe Grafik).

Zunahme des Nettoaufwands gebremst
Der Nettoaufwand für die Sozialhilfe (Unterstützungsleistungen abzüglich der Rückerstattungen) betrug 2019 insgesamt 82 Mio. Franken. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber 2018 von 0,7%. Damit steigt der Nettoaufwand deutlich weniger stark als in den Vorjahren.

Pro Einwohner/in resultierte 2019 ein Nettoaufwand von 281 Franken, was Stabilität gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Der Nettoaufwand pro Einwohner/in ist allerdings je nach Gemeinde sehr unterschiedlich. Die Gemeinde Liestal weist mit 676 Franken die höchste Pro-Kopf-Belastung auf, gefolgt von Grellingen und Münchenstein mit Beträgen von 544 und 484 Franken pro Einwohner/in. Eine Handvoll Gemeinden haben gar keine finanzielle Belastung durch die Sozialhilfe.

Tabelle: Kennzahlen der Sozialhilfe nach absteigendem Nettoaufwand pro Einwohner/in 2019

Definition Nettoaufwand: Als Nettoaufwand gelten diejenigen Kosten (Aufwand), welche den Sozialhilfebeziehenden «direkt» zugutekommen abzüglich den erhaltenen Rückerstattungen (Ertrag). Darin enthalten sind auch Eingliederungsmassnahmen. Hingegen ist der Verwaltungsaufwand (Sozialdienst und Sozialhilfebehörde) nicht in der Auswertung enthalten. Die Kosten des vom Bund finanzierten Asylwesens sind nicht enthalten. Es werden somit die Kosten derjenigen Personen betrachtet, welche beim Bund in der Statistik der wirtschaftlichen Sozialhilfe geführt werden.

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Methodische Hinweise zur Sozialhilfestatistik:

Sozialhilfe:
Die vorliegenden Auswertungen basieren auf der Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz (Sozialhilfe im engeren Sinn). Weitere bedarfsabhängige Geldleistungen wie Krankenkassenverbilligung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, Alimentenbevorschussung oder Wohnbeihilfen sind nicht berücksichtigt.
Grundgesamtheit: Die Sozialhilfestatistik des Bundes umfasst seit 2009 auch Dossiers von vorläufig Aufgenommenen, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben (VA7+) sowie von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als sieben Jahren in der Schweiz (F7+). Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Jahren in der Schweiz sowie Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus B werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich erfasst.
Sozialhilfefall: Die publizierten Zahlen beziehen sich auf Sozialhilfefälle, welche mindestens einmal im relevanten Jahr Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Ein Fall kann mehrere unterstützte Personen umfassen.
Abgeschlossener Fall: Für Sozialhilfefälle, welche seit mehr als sechs Monaten keine Auszahlung mehr erhalten haben, wird das Dossier abgeschlossen. Aus diesem Grund werden auch Fälle zum aktuellen Jahr gezählt, welche im Vorjahr eine letzte Auszahlung erhalten haben und im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Falls nach einem Unterbruch von mehr als sechs Monaten erneut ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, wird ein neuer Fall eröffnet.
Sozialhilfequote: Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil aller Personen an der Wohnbevölkerung, welche im relevanten Jahr mindestens einmal Sozialhilfeleistungen bezogen haben.

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Tamara Bobst
Demografie, Soziales
T 061 552 56 40

Statistisches Amt des
Kantons Basel-Landschaft
Rheinstrasse 42
CH-4410 Liestal
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