Webartikel vom 30.08.2017, Sozialhilfestatistik 2016
Mehr Personen auf Sozialhilfe angewiesen
2016 erhielten im Baselbiet 8298 Personen finanzielle Unterstützung von der Sozialhilfe. Dies entspricht 2,9% der Kantonsbevölkerung. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Bezügerzahlen und der Nettoaufwand zugenommen. Ein besonders grosses Sozialhilferisiko haben Alleinerziehende und ihre Kinder.
2016 wurden 8298 Baselbieter/innen finanziell von der Sozialhilfe unterstützt. Das sind 343 oder 4,3% mehr als 2015. Die Sozialhilfequote, d.h. der Anteil der Personen mit Sozialhilfeleistungen gemessen an der Gesamtbevölkerung, ist über die letzten Jahre ebenfalls kontinuierlich angestiegen und erreichte 2016 2,9%. Im Vergleich zur Schweiz liegt das Baselbiet damit nach wie vor unter dem Durchschnitt (CH 2015: 3,2%).
Parallel zu den Unterstützten hat auch die Zahl der Sozialhilfefälle (Unterstützungseinheiten) zugenommen. Die Anzahl unterstützter Personen pro Fall liegt seit Jahren bei 1,7 Personen. Bei der Mehrheit der Sozialhilfefälle handelt es sich um Einpersonenfälle (66%) gefolgt von Alleinerziehenden mit ihren Kindern, die 20% der Sozialhilfefälle ausmachen, und Paaren mit Kindern mit 10% der Fälle. Ausgehend von allen Haushalten im Kanton zeigt sich jedoch, dass Alleinerziehendenhaushalte zu 23% auf finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen sind und damit das grösste Sozialhilferisiko aller Haushaltsformen haben. Die Alleinerziehendenhaushalte, bzw. Einelternhaushalte, machen rund 6% aller Haushalte im Baselbiet aus.
Personen aus Nicht-EU-Staaten tragen hohes Sozialhilferisiko
Weiter sind gewisse ausländische Bevölkerungsgruppen – meist bedingt durch geringe Bildung, schlechtere Arbeitsmarktchancen oder eine höhere Kinderzahl pro Familie – überdurchschnittlich oft von Sozialhilfe betroffen. So weisen beispielsweise Ausländer/innen aus europäischen Nicht-EU-Staaten und dem aussereuropäischen Raum mit Quoten von 10% und 17% den grössten Unterstützungsbedarf aus, während Personen aus EU-Ländern mit 2,8% ein durchschnittliches Sozialhilferisiko haben. Die Sozialhilfequote der schweizerischen Wohnbevölkerung beträgt unterdurchschnittliche 1,8% und bleibt damit auf dem Vorjahresniveau.
Trotz gleichbleibender Sozialhilfequote bei der Schweizer Wohnbevölkerung hat die Anzahl unterstützter Schweizer gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Ebenso hat die Absolutzahl der Unterstützten mit aussereuropäischer Herkunft zugenommen. Bei Personen aus dem EU-28-Raum und dem übrigen Europa ergab sich ein leichter Rückgang der Unterstützten.
Häufig nur kurze Unterstützungsdauer
In den Jahren 2014 bis 2016 konnten im Durchschnitt jährlich 1457 Sozialhilfefälle abgeschlossen werden. Bei gut der Hälfte der Fälle konnte das Dossier bereits innerhalb eines Jahres wieder geschlossen werden. In weiteren rund 20% der Fälle endete der Sozialhilfebezug nach ein bis zwei Jahren. Paare mit und ohne Kinder sowie Einpersonenfälle benötigen weniger lang Unterstützung als Alleinerziehende. Der Anteil der abgeschlossenen Fälle mit einer Bezugsdauer von vier und mehr Jahren lag bei den Alleinerziehenden mit 17,5% am höchsten.
Der Nettoaufwand für Sozialhilfe steigt weiter an
Seit 2009 steigt der Nettoaufwand für die Sozialhilfe (Bruttoaufwand abzüglich der Rückerstattungen) kontinuierlich an und lag 2016 bei gegen 68 Mio. Franken. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 4,5%.
Pro Einwohner/in resultierte 2016 damit ein Nettoaufwand von 237 Fr. (2015: 229 Franken), wobei dieser Betrag je nach Gemeinde einer grossen Spannweite unterworfen ist. Die Gemeinde Liestal weist mit 543 Franken die höchste Pro-Kopf-Belastung auf, gefolgt von Pratteln und Grellingen mit Beträgen von 467 und 380 Franken. Trotz insgesamt steigender Pro-Kopf-Belastung wurde der Vorjahreshöchstwert von über 600 Fr. Nettoaufwand pro Einwohner in keiner Gemeinde erreicht.
Tabelle
Typ | Titel | Grösse |
---|---|---|
Kennzahlen und Nettoaufwand der Sozialhilfe 2016 | 10.1 KB |
Methodische Hinweise:
Sozialhilfe: Die vorliegenden Auswertungen basieren auf der Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz (Sozialhilfe im engeren Sinn). Weitere bedarfsabhängige Geldleistungen wie Krankenkassenverbilligung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, Alimentenbevorschussung oder Wohnbeihilfen sind nicht berücksichtigt.
Grundgesamtheit: Die Sozialhilfestatistik des Bundes umfasst seit 2009 auch Dossiers von vorläufig Aufgenommenen, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben (VA7+) sowie von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als sieben Jahren in der Schweiz (F7+). Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Jahren in der Schweiz sowie Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus B werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich des Bundesamtes für Migration erfasst.
Sozialhilfefall: Die publizierten Zahlen beziehen sich auf Sozialhilfefälle, welche mindestens einmal im relevanten Jahr Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Ein Fall kann mehrere unterstützte Personen umfassen.
Abgeschlossener Fall: Für Sozialhilfefälle, welche seit mehr als sechs Monaten keine Auszahlung mehr erhalten haben, wird das Dossier abgeschlossen. Aus diesem Grund werden auch Fälle zum aktuellen Jahr gezählt, welche im Vorjahr eine letzte Auszahlung erhalten haben und im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Falls nach einem Unterbruch von mehr als sechs Monaten erneut ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, wird ein neuer Fall eröffnet.
Sozialhilfequote: Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil aller Personen an der Wohnbevölkerung, welche im relevanten Jahr mindestens einmal Sozialhilfeleistungen bezogen haben.