Webartikel vom 29.08.2018, Sozialhilfestatistik 2017

Sozialhilfequote steigt auf 3,0%

2017 erhielten im Baselbiet 8'608 Personen finanzielle Unterstützung von der Sozialhilfe. Dies entspricht 3,0% der Kantonsbevölkerung. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Bezügerzahlen und der Nettoaufwand zugenommen.

2017 wurden 8'608 Baselbieter/innen finanziell von der Sozialhilfe unterstützt. Das sind 310 oder 3,7% mehr als im Vorjahr. Die Sozialhilfequote, d.h. der Anteil der Personen mit Sozialhilfeleistungen gemessen an der Gesamtbevölkerung, ist über die letzten Jahre ebenfalls kontinuierlich angestiegen und erreichte 2017 3,0%. Im Vergleich zur Schweiz liegt das Baselbiet damit nach wie vor unter dem Durchschnitt (CH 2016: 3,3%).

Parallel zu den Unterstützten hat auch die Zahl der Sozialhilfefälle (Unterstützungseinheiten) zugenommen. Die Anzahl unterstützter Personen pro Fall liegt seit Jahren bei 1,7 Personen. Bei der Mehrheit der Sozialhilfefälle handelt es sich um Einpersonenfälle (67%) gefolgt von Alleinerziehenden mit ihren Kindern, die 19% der Sozialhilfefälle ausmachen, und Paaren mit Kindern mit 10% der Fälle. Ausgehend von allen Haushalten im Kanton zeigt sich jedoch, dass Haushalte mit Alleinerziehenden zu 23% auf finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen sind und damit das grösste Sozialhilferisiko aller Haushaltsformen haben.

Personen aus Nicht-EU-Staaten tragen hohes Sozialhilferisiko

Daneben sind auch gewisse ausländische Bevölkerungsgruppen – meist bedingt durch geringe Bildung, schlechtere Arbeitsmarktchancen oder eine höhere Kinderzahl pro Familie – überdurchschnittlich oft von Sozialhilfe betroffen. So weisen beispielsweise Ausländer/innen aus europäischen Nicht-EU-Staaten und dem aussereuropäischen Raum mit Quoten von 9,7% und 18% den grössten Unterstützungsbedarf aus, während Personen aus EU-Ländern mit 2,8% ein durchschnittliches Sozialhilferisiko haben. Die Sozialhilfequote der schweizerischen Wohnbevölkerung beträgt unterdurchschnittliche 1,9%.

Häufig nur kurze Unterstützungsdauer

In den Jahren 2015 bis 2017 konnten im Durchschnitt jährlich rund 1'500 Sozialhilfefälle abgeschlossen werden. Bei gut der Hälfte der Fälle konnte das Dossier bereits innerhalb eines Jahres wieder geschlossen werden. In weiteren rund 20% der Fälle endete der Sozialhilfebezug nach ein bis zwei Jahren. Paare mit und ohne Kinder sowie Einpersonenfälle benötigen weniger lang Unterstützung als Alleinerziehende. Der Anteil der abgeschlossenen Fälle mit einer Bezugsdauer von vier und mehr Jahren lag bei den Alleinerziehenden mit 18% am höchsten.

37% der Fälle konnten dank der Verbesserung der Erwerbssituation abgeschlossen werden. Bei weiteren 23% wird die Existenzsicherung durch eine andere Sozialleistung übernommen. Der Wechsel des Wohnorts führte bei 25% der Fälle zum Abschluss, wobei hier die Eröffnung eines neuen Falls in der neuen Wohngemeinde nicht ausgeschlossen ist.

Der Nettoaufwand für Sozialhilfe steigt weiter an

Seit 2009 steigt der Nettoaufwand für die Sozialhilfe (Unterstützungsleistungen abzüglich der Rückerstattungen) kontinuierlich an und lag 2017 bei gegen 74 Mio. Franken. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 9%.

Pro Einwohner/in resultierte 2017 damit ein Nettoaufwand von 257 Franken (2016: 237 Franken), wobei dieser Betrag je nach Gemeinde einer grossen Spannweite unterworfen ist. Die Gemeinde Liestal weist mit 608 Franken die höchste Pro-Kopf-Belastung auf, gefolgt von Pratteln und Oberdorf mit Beträgen von 464 und 445 Franken.

Tabelle: Kennzahlen der Sozialhilfe nach absteigendem Nettoaufwand pro Einwohner 2017

Methodische Hinweise:

Sozialhilfe:
Die vorliegenden Auswertungen basieren auf der Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz (Sozialhilfe im engeren Sinn). Weitere bedarfsabhängige Geldleistungen wie Krankenkassenverbilligung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, Alimentenbevorschussung oder Wohnbeihilfen sind nicht berücksichtigt.
Grundgesamtheit: Die Sozialhilfestatistik des Bundes umfasst seit 2009 auch Dossiers von vorläufig Aufgenommenen, die mehr als sieben Jahre in der Schweiz leben (VA7+) sowie von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als sieben Jahren in der Schweiz (F7+). Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als sieben Jahren in der Schweiz sowie Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus B werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik im Flüchtlingsbereich erfasst.
Sozialhilfefall: Die publizierten Zahlen beziehen sich auf Sozialhilfefälle, welche mindestens einmal im relevanten Jahr Sozialhilfeleistungen bezogen haben. Ein Fall kann mehrere unterstützte Personen umfassen.
Abgeschlossener Fall: Für Sozialhilfefälle, welche seit mehr als sechs Monaten keine Auszahlung mehr erhalten haben, wird das Dossier abgeschlossen. Aus diesem Grund werden auch Fälle zum aktuellen Jahr gezählt, welche im Vorjahr eine letzte Auszahlung erhalten haben und im laufenden Jahr abgeschlossen wurden. Falls nach einem Unterbruch von mehr als sechs Monaten erneut ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt wird, wird ein neuer Fall eröffnet.
Sozialhilfequote: Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil aller Personen an der Wohnbevölkerung, welche im relevanten Jahr mindestens einmal Sozialhilfeleistungen bezogen haben.

Links

Zahlenfenster: Sozialhilfe
Sozialhilfestatistik (BFS)

Kontakt

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Demografie, Soziales
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