Webartikel vom 01.07.2020 Landwirtschaft 2019

Anteil Bio-Betriebe steigt weiter

Die Zahl der Baselbieter Landwirtschaftsbetriebe bleibt seit 2016 relativ konstant. Der Anteil der Bio-Betriebe ist weiter angestiegen und liegt 2019 bei 16,6%. Die Teilzeitarbeit überwiegt in der Landwirtschaft weiterhin: Rund 60% der Beschäftigten arbeiten Teilzeit.

Im Jahr 2019 waren im Baselbiet 907 Landwirtschaftsbetriebe registriert – ein Betrieb weniger als 2018. Seit 2016 bleibt die Anzahl Betriebe auf einem relativ konstanten Niveau von knapp über 900. Der langfristige Trend bleibt jedoch weiterhin rückläufig: 2019 gab es im Baselbiet 360 Landwirtschaftsbetriebe weniger als noch 1996.

Die Zahl der Bio-Betriebe hat hingegen stetig zugenommen – von 87 Betrieben im Jahr 1996 auf 151 Betriebe im Jahr 2019. Gegenüber 2018 sind weitere zehn Bio-Betriebe hinzugekommen. Der Anteil der biologisch bewirtschafteten Betriebe lag somit im Jahr 2019 bei 16,6%. Schweizweit lag der Anteil der Bio-Betriebe mit 14,6% leicht tiefer als im Baselbiet.  

Rund 60% der Beschäftigten arbeiten Teilzeit

In den 907 Baselbieter Landwirtschaftsbetrieben waren 2019 rund 2'900 Personen beschäftigt. Dies entspricht knapp 2% der im Kanton beschäftigten Personen. 62% der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen sind Männer. Der Frauenanteil liegt entsprechend bei rund 38%. Während der langfristige Trend aufgrund der abnehmenden Zahl an Betrieben auch bei den Beschäftigten rückläufig ist, hat sich das Geschlechterverhältnis seit 2001 kaum verändert.

Rund 60% der Beschäftigten arbeiteten 2019 in einem Teilzeitpensum (d. h. weniger als 75 Stellenprozent). Hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen Frauen und Männern: Gut 77% der Frauen arbeiteten im Jahr 2019 in einem Teilzeit-Pensum, bei den Männern waren es rund 48%. Der Teilzeit-Anteil der Frauen ist seit 2001 relativ konstant geblieben. Bei den Männern ist dieser Anteil in der Periode 2001–2019 von 41% auf 48% angestiegen. Der Anstieg der Teilzeitarbeit in der Baselbieter Landwirtschaft erklärt sich also primär durch die Verschiebung hin zu Teilzeit-Pensen bei den männlichen Beschäftigten.

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