Webartikel vom 25.08.2021, Medizinische Statistik Spitalstandort 2020
3% der Spitalaufenthalte mit Covid-19-Diagnose
Die Baselbieter Spitäler zählten im Jahr 2020 insgesamt 32’479 stationäre Aufenthalte. In 2% der Fälle starb die Patientin oder der Patient im Spital. Bei 3% aller Spitalaufenthalte lag eine Covid-19-Diagnose vor. Bei den Spitalaufenthalten mit Covid-19 betrug der Anteil der Todesfälle 10%.
Die Baselbieter Spitäler verzeichneten im Jahr 2020 insgesamt 32'479 stationäre Aufenthalte. Dies waren 7% weniger als im Vorjahr. Die Fallzahlen sind seit ein paar Jahren rückläufig, die Abnahme im Jahr 2020 fiel jedoch aufgrund der Massnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie deutlich höher aus als in den vorherigen Jahren. Von Mitte März bis Ende April verordnete der Bundesrat die Verschiebung nicht dringlicher, planbarer Eingriffe. Diese Massnahme ist in der Verteilung der Fallzahlen nach Eintrittsmonat deutlich als Rückgang der Spitaleintritte in den Monaten März und April erkennbar.
Der Anteil der Spitalaufenthalte mit Covid-19-Diagnose lag im Jahr 2020 bei 3% (Basis: Spitalstandort BL). Die meisten Spitaleintritte mit Covid-19-Diagnose wurden während den beiden Wellen der Pandemie im Frühling 2020 und Ende 2020 verzeichnet. Im Schnitt dauerte ein Spitalaufenthalt 9,5 Tage. Bei den Spitalaufenthalten mit Covid-19-Diagnose lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer mit 10,6 Tagen rund einen Tag darüber. Patientinnen/Patienten mit Covid-19-Diagnose waren im Jahr 2020 im Schnitt älter als Patientinnen/Patienten ohne Covid-19-Diagnose. Während 53% der Spitalaufenthalte ohne Covid-19-Diagnose auf unter 65-jährige Personen entfielen, waren es bei den Spitalaufenthalten mit Covid-19-Diagnose nur 36%.
In der Regel ist nach dem Spitalaufenthalt eine Entlassung nach Hause möglich
In 80% der Fälle ist nach dem Spitalaufenthalt eine Entlassung nach Hause möglich, in 12% der Fälle ist eine Verlegung in ein anderes Spital oder in eine andere Abteilung nötig und bei 5% der Spitalaufenthalte erfolgt ein Übertritt in ein Heim. In 2% der Fälle stirbt die Patientin oder der Patient im Spital.
Beim Aufenthaltsort nach Austritt sind Unterschiede zwischen den Spitalaufenthalten mit Covid-19-Diagnose und den Spitalaufenthalten ohne Covid-19-Diagnose erkennbar. Bei Spitalaufenthalten mit Covid-19-Diagnose ist der Anteil der Personen, welche nach Hause entlassen werden können, mit 64% deutlich geringer, dafür sind Verlegungen in ein anderes Spital oder in eine andere Abteilung (20%) und Todesfälle (10%) bei Spitalaufenthalten mit Covid-19-Diagnose höher als im Durchschnitt.
29% der Hauptbehandlungen im Akutbereich betreffen die Bewegungsorgane
26'875 Spitalaufenthalte entfielen im Jahr 2020 auf den Akutbereich. In 29% davon fand ein Eingriff an den Bewegungsorganen statt, in 18% der Fälle waren diagnostische und therapeutische Massnahmen nötig und in 10% der Fälle wurden Operationen am Verdauungstrakt durchgeführt. Bei 20% der Spitalaufenthalte des Akutbereichs wurde keine Hauptbehandlung codiert. Dabei handelte es sich grösstenteils um nicht-chirurgische Fälle (z.B. Fälle der Inneren Medizin oder gesunde Neugeborene). In den meisten Hauptbehandlungsgruppen haben die Fallzahlen seit dem Vorjahr abgenommen. Eine der wenigen Hauptbehandlungsgruppen mit einer Zunahme der Fallzahlen ist die Gruppe der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen. Über 90% der Spitalaufenthalte mit Covid-19-Diagnose haben eine Hauptbehandlung aus der Gruppe der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen. Meist handelt es sich dabei um die Hauptbehandlung «Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern» oder bei einem Aufenthalt in der Intensivstation um «intensivmedizinische Komplexbehandlungen».
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Methodische Anmerkungen
Grundlage der Analyse bilden die Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser. Enthalten sind die stationären Spitalaufenthalte (nur Austritte bzw. in Abb. 1 nur Eintritte) der Patientinnen und Patienten, welche sich in den Spitälern des Kantons Basel-Landschaft behandeln liessen (inklusive der Neugeborenen und Langzeitbehandlungen). Nicht enthalten sind die Aufenthalte in den Geburtshäusern und im Universitäts-Kinderspital beider Basel, einer gemeinsamen Institution der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit Standort im Kanton Basel-Stadt. Zu beachten ist, dass der Behandlungsfall die Untersuchungseinheit ist: Eine Person, welche sich mehr als einmal in einem Spital stationär behandeln lässt, wird mehrfach gezählt. Wenn also von Patientinnen und Patienten gesprochen wird, ist strenggenommen nicht die Anzahl der Personen, sondern die Zahl der Behandlungsfälle gemeint. Für die Abb. 3 wurden nur die Spitalaufenthalte des Akutbereichs berücksichtigt. Die Spitalaufenthalte der Psychiatrie, Rehabilitation und Geriatrie wurden dagegen ausgeschlossen.
Die Covid-19-Fälle wurden für die vorliegende Analyse anhand der Diagnosecodes U07.1! und U07.2! gefiltert. Gemäss Codierrichtlinien für die Medizinische Statistik wird U07.1! «Covid-19, Virus nachgewiesen» verwendet, falls Covid-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist. U07.2! «Covid-19, Virus nicht nachgewiesen» wird verwendet, falls Covid-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch einen Labortest nachgewiesen worden ist oder kein Labortest zur Verfügung stand. Die Codes U07.1! und U07.2! stehen immer in einer Nebendiagnose. Als Hauptdiagnose wird jeweils die Manifestation bzw. das Symptom (z.B. eine Atemwegserkrankung) angegeben.
Das Merkmal «Spitalaufenthalte mit Covid-19-Diagnose» enthält alle Spitalaufenthalte, bei welchen der Code U07.1! oder der Code U07.2! codiert worden ist. Zu beachten ist, dass aus den Daten keine Aussage dazu möglich ist, ob die Covid-19-Erkrankung oder eine andere Erkrankung die Ursache für den Spitalaufenthalt war.