Webartikel vom 10.02.2021, Medizinische Statistik Wohnbevölkerung 2019

Die Baselbieter Wohnbevölkerung benötigte im Jahr 2019 rund 58'000 stationäre Spitalaufenthalte

Im Jahr 2019 beanspruchten Baselbieter/innen rund 58'000 stationäre Spitalaufenthalte. Dies waren im Schnitt 20 Spitalaufenthalte pro 100 Einwohnerinnen und Einwohner. Über die Hälfte der Behandlungen fand in einem ausserkantonalen Spital statt.

Die Zahl der stationären Spital- und Klinikaufenthalte der Baselbieter Wohnbevölkerung steigt weiterhin leicht an und lag im Jahr 2019 bei 58'180 Aufenthalten. Gemessen an der Wohnbevölkerung kamen durchschnittlich 20 Aufenthalte auf 100 Baselbieterinnen und Baselbieter. Die Altersgruppe der unter 65-Jährigen verzeichnete im Schnitt 13 Spitalaufenthalte pro 100 Einwohnerinnen und Einwohner, bei den 65- bis 79-Jährigen waren es 34 und bei den 80-jährigen und älteren Personen 65 Aufenthalte pro 100 Einwohner/innen. Insbesondere bei den älteren Personen ist in den letzten zehn Jahren eine Zunahme der Spitalaufenthalte pro Einwohner/in erkennbar. Allerdings ist die durchschnittliche Dauer der Spitalaufenthalte bei den 65-jährigen und älteren Personen seit 2009 zurückgegangen.

53% der Behandlungen in ausserkantonalen Spitälern
In 43% der Fälle lassen sich Baselbieterinnen und Baselbieter in einem Baselbieter Spital behandeln. Weitere 4% der Behandlungen finden im Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), einer gemeinsamen Institution der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, statt. In 53% der Fälle geht die Baselbieter Wohnbevölkerung für den Spitalaufenthalt in ein ausserkantonales Spital – grösstenteils in ein Spital des Kantons Basel-Stadt.

In den höchsten Altersklassen sinkt der Anteil der ausserkantonalen Behandlungen
Der Anteil der ausserkantonalen Behandlungen ist bei den Patientinnen und Patienten im Alter zwischen 30 und 39 Jahren am grössten. 51% aller Spitalaufenthalte dieser Altersgruppe entfallen auf die Spitäler des Kantons Basel-Stadt und 10% auf die übrigen ausserkantonalen Spitäler. Mit ein Grund dafür dürfte sein, dass in dieser Altersgruppe Spitalaufenthalte in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt enthalten sind, und diese Aufenthalte seit der Schliessung der Frauenklinik auf dem Bruderholz vermehrt im Kanton Basel-Stadt stattfinden. Dieser angebotsbedingte Effekt ist auch in der Altersklasse der 0- bis 4-Jährigen zu erkennen. Da in dieser Altersklasse die Geburten enthalten sind, liegt der Anteil der ausserkantonalen Spitalaufenthalte hier bei über 50%, während Kinder ansonsten nur einen sehr geringen Anteil an ausserkantonalen Spitalaufenthalten aufweisen.

In den höchsten Altersklassen, ab ca. 80 Jahren, nimmt der Anteil der ausserkantonalen Behandlungen mit zunehmendem Alter ab und liegt bei den 95-jährigen und älteren Personen bei 36%.

Verletzungen waren bei den unter 65-Jährigen am häufigsten Grund für den Spitalaufenthalt
Baselbieterinnen und Baselbieter unter 65 Jahren nahmen im Jahr 2019 gut 30'000 Spitalaufenthalte in Anspruch. 13% dieser Aufenthalte erfolgten aufgrund von Verletzungen, 12% aufgrund von Beschwerden mit dem Muskel-Skelett-System und dem Bindegewebe und an dritter Stelle folgten mit einem Anteil von 10% die psychischen Erkrankungen als Grund für den Spitalaufenthalt. Die 65-jährigen und älteren Baselbieterinnen und Baselbieter benötigten rund 28'000 Spitalaufenthalte. 17% davon waren auf Krankheiten des Kreislaufsystems zurückzuführen und für je 15% der Spitalaufenthalte waren Probleme mit dem Bewegungsapparat und Verletzungen verantwortlich.

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Methodische Anmerkungen
Grundlage der Analysen bilden die Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser des Bundesamts für Statistik. Enthalten sind die stationären Austritte der Patientinnen und Patienten mit Wohnort im Kanton Basel-Landschaft, welche sich in den Spitälern und Geburtshäusern der Schweiz behandeln liessen. Im Text und in den Grafiken werden die Austritte der Verständlichkeit halber als Aufenthalte oder Behandlungen bezeichnet. Spital- bzw. Geburtshausaufenthalte der Baselbieterinnen und Baselbieter im Ausland sind ausgeschlossen. Ausser den stationären Aufenthalten in Akutspitälern und Geburtshäusern werden in den Auswertungen auch die stationären Aufenthalte in den psychiatrischen Kliniken und Rehabilitationskliniken berücksichtigt. Zu beachten ist, dass die Untersuchungseinheit der Behandlungsfall ist. Eine Person, welche sich mehr als einmal in einem Spital oder Geburtshaus stationär behandeln lässt, wird mehrfach gezählt. Wenn also von Patientinnen und Patienten bzw. Baselbieterinnen und Baselbietern gesprochen wird, ist strenggenommen nicht die Anzahl der Personen, sondern die Zahl der Behandlungsfälle gemeint.

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