Webartikel vom 30.11.2022, Spitex-Statistik 2021

1 Million Spitex-Stunden geleistet

Im Jahr 2021 bezogen 3,7% der Baselbieter Wohnbevölkerung Leistungen von Spitex-Organisationen. Insgesamt nahmen 10'994 Personen über eine Million Spitex-Stunden in Anspruch. Dies entspricht einer Zunahme der Spitex-Stunden von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Seit einigen Jahren nehmen die Spitex-Leistungen jährlich zu.

2021 nahmen insgesamt 10'994 Personen Leistungen der im Kanton Basel-Landschaft tätigen Spitex-Organisationen in Anspruch. Das sind 3,7% der Baselbieter Wohnbevölkerung. Rund eine Million Leistungsstunden wurden im Baselbiet erbracht, 3% mehr als im Vorjahr. Die Leistungen bestanden 2021 zu zwei Dritteln aus Pflege gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), zu einem Drittel aus hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen (34%) und zu 1% aus Akut- und Übergangspflege (ärztlich verordnete KLV-Pflege nach einem Spitalaufenthalt). Rund zwei Drittel der Spitex-Stunden wurden im Jahr 2021 für 80-Jährige und ältere Personen erbracht.

Zunahme der Leistungsstunden um 91 % in den vergangenen zehn Jahren
Seit einigen Jahren nehmen die Leistungen der im Kanton Basel-Landschaft tätigen Spitex-Organisationen zu. Von 2012 bis 2021 nahm die Zahl der Klientinnen und Klienten um 39% zu. Die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungsstunden nahmen in diesem Zeitraum sogar um 91% zu, und die Baselbieter Spitex-Organisationen beschäftigten 896 Vollzeitäquivalente, 65% mehr als 2012. Entsprechend wuchsen auch die Zahl der Spitex-Organisationen um 40% und deren Betriebsaufwand um 69% auf 92 Mio. Franken an.

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Methodische Anmerkungen
Bei den Leistungsstunden sind nur die pflegerischen Leistungen gemäss Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung), die Leistungen der Akut- und Übergangspflege (KLV-Pflege, welche nach einem Spitalaufenthalt für maximal 14 Tage ärztlich verordnet werden kann) sowie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen berücksichtigt. Weitere Spitex-Dienstleistungen wie beispielsweise pflegerische Leistungen, die nicht unter die Krankenpflege-Leistungsverordnung fallen, und Mahlzeitendienst werden dagegen ausgeklammert.

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Spitex-Statistik (BFS)

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