Webartikel vom 23.10.2019, Spitex Statistik 2018
Zwei Drittel der Spitex-Stunden werden für Hochbetagte (80+) geleistet
Die Baselbieterinnen und Baselbieter nahmen im Jahr 2018 insgesamt 881‘627 Stunden Pflege und Betreuung durch Spitex-Organisationen in Anspruch. Zwei Drittel der geleisteten Stunden entfielen auf die Hochbetagten (80+).
Im Jahr 2018 waren 70 Spitex-Organisationen im Kanton Basel-Landschaft tätig, sieben Organisationen mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Beschäftigten der Spitex-Organisationen nahm gegenüber dem Vorjahr um 10% auf 2‘215 Personen zu. Auch bei den geleisteten Spitex-Stunden ist in allen Altersklassen eine Zunahme zu verzeichnen. Im Jahr 2018 wurden 14% der geleisteten Stunden für die unter 65-Jährigen erbracht, 20% für die Betagten im Alter zwischen 65 und 79 Jahren und 66% der Stunden entfielen auf die Hochbetagten (80+). Insgesamt wurden im Jahr 2018 für die Baselbieterinnen und Baselbieter 881‘627 Spitex-Stunden geleistet.
Über 60% der Spitex-Stunden für pflegerische Leistungen
62% der Spitex-Stunden wurden im Jahr 2018 für pflegerische Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) erbracht. Weitere 37% der Stunden betrafen hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen und 1% die Akut- und Übergangspflege (KLV-Pflege, welche nach einem Spitalaufenthalt für maximal 14 Tage ärztlich verordnet werden kann). Betrachtet man die Zahl der geleisteten Stunden pro Klient/in, so entfielen im Jahr 2018 sowohl in der KLV-Pflege als auch bei den hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen im Schnitt je 71 Stunden auf eine Klientin oder einen Klienten. In der Hauswirtschaft/Sozialbetreuung steigt die Zahl der geleisteten Stunden pro Klient/in mit zunehmendem Alter der Klientinnen und Klienten deutlich an. Bei den Leistungen der KLV-Pflege war die Zahl der Stunden pro Klient/in im Jahr 2018 dagegen bei der mittleren Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen am tiefsten (Abbildung 2). In der Akut- und Übergangspflege gab es bezüglich der geleisteten Stunden pro Klient/in keine grossen Unterschiede zwischen den einzelnen Altersklassen. Im Schnitt wurden in der Akut- und Übergangspflege 10 Stunden pro Klient/in geleistet.
Zusätzlich fast 15‘000 Stunden von selbstständigen Pflegefachpersonen geleistet
Zusätzlich zu den Spitex-Organisationen erbringen auch selbstständige Pflegefachpersonen Spitex-Leistungen. Die selbstständigen Pflegefachpersonen werden in der Spitex-Statistik nur erhoben, falls sie im betreffenden Jahr mindestens 250 Stunden pflegerische Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung bei den Klientinnen und Klienten zu Hause erbracht haben. Im Jahr 2018 waren dies 20 selbstständige Pflegefachpersonen mit Wohnort im Kanton Basel-Landschaft, welche insgesamt 14‘939 Spitex-Stunden leisteten.
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Methodische Anmerkungen
Bei den Klientinnen und Klienten und bei den Leistungsstunden sind nur die pflegerischen Leistungen gemäss Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung), die Leistungen der Akut- und Übergangspflege (KLV-Pflege, welche nach einem Spitalaufenthalt für maximal 14 Tage ärztlich verordnet werden kann) sowie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen berücksichtigt. Weitere Spitex-Dienstleistungen wie beispielsweise pflegerische Leistungen, die nicht unter die Krankenpflege-Leistungsverordnung fallen, und Mahlzeitendienst wurden dagegen ausgeklammert.
Eine Klientin oder ein Klient kann mehrere Arten von Leistungen beziehen. Beansprucht eine Person sowohl pflegerische Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung als auch hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen und Leistungen der Akut- und Übergangspflege, erscheint sie in der Abbildung 2 bei allen drei Leistungsarten. Falls eine Klientin oder ein Klient im Laufe des Jahres Leistungen von mehreren Spitex-Anbietern bezieht, kommt es zu einer Mehrfachzählung. Ebenso werden Beschäftigte, welche bei mehr als einer Spitex-Organisation angestellt bzw. zusätzlich als selbstständige Pflegefachperson arbeiten, mehrfach gezählt.
Die selbstständigen Pflegefachpersonen werden in der Spitex-Statistik zum Kanton ihres Wohnsitzes gezählt – unabhängig davon, in welchem Kanton sie ihre Spitex-Leistung erbracht haben. Es werden nur jene Pflegefachpersonen berücksichtigt, welche im betreffenden Jahr mindestens 250 Stunden pflegerische Leistungen gemäss Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) bei den Klientinnen und Klienten zu Hause erbracht haben.