Webartikel vom 08.11.2018, Spitex Statistik 2017

68% der Spitex-Stunden werden für 80-Jährige oder Ältere geleistet

Die Baselbieter Spitex-Organisationen leisteten im Jahr 2017 über 789‘800 Stunden für gegen 9‘400 Personen. Im Schnitt ergibt dies 84 Leistungsstunden pro Klient/in. 68% der Spitex-Stunden wurden für 80-jährige oder ältere Klient/innen verrechnet. Weitere 15‘252 Leistungsstunden wurden von selbstständigen Pflegefachpersonen erbracht.

63 Spitex-Organisationen waren im Jahr 2017 im Kanton Basel-Landschaft tätig und beschäftigten insgesamt 2‘016 Personen. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad betrug 34% und hat sich damit gegenüber den letzten Jahren praktisch nicht verändert. Der Aufwand der Spitex-Organisationen lag 2017 bei 70,1 Mio. Franken. 9‘397 Personen oder 3% der Baselbieter Wohnbevölkerung nahmen Leistungen der Spitex-Organisationen in Anspruch. Die Frauen erreichten einen Anteil von 65% an den Spitex-Klient/innen. Insgesamt wurden 789‘840 Spitex-Stunden verrechnet.12% der Stunden entfielen auf die unter 65-jährigen Klientinnen und Klienten, 20% auf 65- bis 79-jährige Personen und 68% der Spitex-Stunden wurden für die Hochbetagten (80+) geleistet.

Im Schnitt 84 Stunden pro Klient/in verrechnet
7‘056 Baselbieter/innen benötigten im Jahr 2017 pflegerische Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), 4‘613 Personen bezogen hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen und 632 Personen nahmen Leistungen der Akut- und Übergangspflege in Anspruch. Auf eine Klientin oder einen Klienten entfielen durchschnittlich 84 Spitex-Stunden. Für pflegerische Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung und für hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen wurden im Schnitt jeweils 67 Stunden pro Klient/in verrechnet, in der Akut- und Übergangspflege waren es 10 Stunden pro Klient/in. Bei allen drei Leistungsarten steigt die Zahl der geleisteten Stunden pro Klient/in mit zunehmendem Alter an.

15‘252 Stunden von selbstständigen Pflegefachpersonen geleistet
Nebst den Spitex-Organisationen bieten auch selbstständige Pflegefachpersonen Spitex-Leistungen an. Die selbstständigen Pflegefachpersonen werden im Rahmen der Spitex-Statistik nur erfasst, falls sie im betreffenden Jahr mindestens 250 Stunden pflegerische Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung bei den Klientinnen und Klienten zu Hause erbracht haben. Im Jahr 2017 gab es 19 selbstständige Pflegefachpersonen mit Wohnort im Kanton Basel-Landschaft. Diese verrechneten insgesamt 15‘252 Leistungsstunden für 529 Klientinnen und Klienten.

Methodische Anmerkungen
Bei den Klient/innen und Leistungsstunden sind nur die pflegerischen Leistungen gemäss Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung), die Leistungen der Akut- und Übergangspflege (KLV-Pflege, welche nach einem Spitalaufenthalt für maximal 14 Tage ärztlich verordnet werden kann) sowie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen berücksichtigt. Weitere Spitex-Dienstleistungen wie beispielsweise pflegerische Leistungen, die nicht unter die Krankenpflege-Leistungsverordnung fallen, und Mahlzeitendienst wurden dagegen ausgeklammert.

Eine Klientin oder ein Klient kann mehrere Arten von Leistungen beziehen. Beansprucht eine Person sowohl pflegerische Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung als auch hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen und Leistungen der Akut- und Übergangspflege, erscheint sie in der Abbildung 2 bei allen drei Leistungsarten. Falls eine Klientin oder ein Klient im Laufe des Jahres Leistungen von mehreren Spitex-Anbietern bezieht, kommt es zu einer Mehrfachzählung. Ebenso werden Beschäftigte, welche bei mehr als einer Spitex-Organisation angestellt bzw. zusätzlich als selbstständige Pflegefachperson arbeiten, mehrfach gezählt.

Die selbstständigen Pflegefachpersonen werden in der Spitex-Statistik zum Kanton ihres Wohnsitzes gezählt – unabhängig davon, in welchem Kanton sie ihre Spitex-Leistung erbracht haben. Es werden nur jene Pflegefachpersonen berücksichtigt, welche im betreffenden Jahr mindestens 250 Stunden pflegerische Leistungen gemäss Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) bei den Klientinnen und Klienten zu Hause erbracht haben.

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Kontakt

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Gesundheit
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