Webartikel vom 02.12.2020, Spitex-Statistik 2019

Rund 952’000 Spitex-Stunden geleistet

Im Jahr 2019 bezogen 3,5% der Baselbieterinnen und Baselbieter Leistungen von Spitex-Organisationen. Insgesamt wurden 952'265 Spitex-Stunden geleistet, 8% mehr als noch ein Jahr zuvor. 67% der Leistungsstunden entfielen auf die hochbetagte Bevölkerung (80+).

69 Spitex-Organisationen waren im Jahr 2019 im Kanton Basel-Landschaft tätig und beschäftigten insgesamt übers Jahr 2’361 Personen, 7% mehr als im Vorjahr. Das durchschnittliche Arbeitspensum der Beschäftigten lag bei 34%. 10'246 Personen bzw. 3,5% der Baselbieter Wohnbevölkerung nahmen im Jahr 2019 Leistungen der Spitex-Organisationen in Anspruch. 64% der Klientinnen und Klienten waren Frauen. Bei den geleisteten Stunden der Spitex-Organisationen wurde gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 8% auf 952’265 Stunden verzeichnet. 67% der Spitex-Stunden entfielen auf die Hochbetagten (80+).

62% der Spitex-Stunden für pflegerische Leistungen erbracht
588'794 Stunden leisteten die Spitex-Organisationen im Jahr 2019 für pflegerische Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Dies waren 62% der Spitex-Leistungen insgesamt. 357’510 Stunden (38%) wurden für hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen erbracht und 5’961 Stunden für Akut- und Übergangspflege (KLV-Pflege, welche nach einem Spitalaufenthalt für maximal 14 Tage ärztlich verordnet werden kann).

Für pflegerische Leistungen wurden im Schnitt 75 Stunden pro Klient/in verrechnet, für hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen waren es durchschnittlich 76 Stunden pro Klient/in. In der Akut- und Übergangspflege wurden im Schnitt 12 Stunden pro Klient/in geleistet.

In der KLV-Pflege ist die Zahl der Stunden pro Klient/in in der mittleren Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen am tiefsten. Bei den hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen und in der Akut- und Übergangspflege steigt die Zahl der geleisteten Stunden pro Klient/in mit zunehmendem Alter der Klientinnen und Klienten an.

Die selbstständigen Pflegefachpersonen leisteten fast 14’700 Stunden
Zusätzlich zu den Spitex-Organisationen erbringen auch selbstständige Pflegefachpersonen Spitex-Leistungen. Die selbstständigen Pflegefachpersonen werden in der Spitex-Statistik nur erhoben, falls sie im betreffenden Jahr mindestens 250 Stunden pflegerische Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung bei den Klientinnen und Klienten zu Hause erbracht haben. Im Jahr 2019 waren es 19 selbstständige Pflegefachpersonen mit Wohnort im Kanton Basel-Landschaft, welche insgesamt 14’658 Spitex-Stunden leisteten.

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Methodische Anmerkungen
Bei den Klientinnen und Klienten und bei den Leistungsstunden sind nur die pflegerischen Leistungen gemäss Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung), die Leistungen der Akut- und Übergangspflege (KLV-Pflege, welche nach einem Spitalaufenthalt für maximal 14 Tage ärztlich verordnet werden kann) sowie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen berücksichtigt. Weitere Spitex-Dienstleistungen wie beispielsweise pflegerische Leistungen, die nicht unter die Krankenpflege-Leistungsverordnung fallen, und Mahlzeitendienst wurden dagegen ausgeklammert.

Eine Klientin oder ein Klient kann mehrere Arten von Leistungen beziehen. Beansprucht eine Person sowohl pflegerische Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung als auch hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen und Leistungen der Akut- und Übergangspflege, erscheint sie in der Abbildung 2 bei allen drei Leistungsarten. Falls eine Klientin oder ein Klient im Laufe des Jahres Leistungen von mehreren Spitex-Anbietern bezieht, kommt es zu einer Mehrfachzählung. Ebenso werden Beschäftigte, welche bei mehr als einer Spitex-Organisation angestellt bzw. zusätzlich als selbstständige Pflegefachperson arbeiten, mehrfach gezählt.

Die selbstständigen Pflegefachpersonen werden in der Spitex-Statistik zum Kanton ihres Wohnsitzes gezählt – unabhängig davon, in welchem Kanton sie ihre Spitex-Leistung erbracht haben. Es werden nur jene Pflegefachpersonen berücksichtigt, welche im betreffenden Jahr mindestens 250 Stunden pflegerische Leistungen gemäss Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) bei den Klientinnen und Klienten zu Hause erbracht haben.

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Spitex-Statistik (BFS)

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