Webartikel vom 11.10.2017, Spitex-Statistik 2016
64% der Spitex-Klienten sind Frauen
Die im Baselbiet tätigen Spitex-Organisationen betreuten und pflegten im Jahr 2016 fast 9200 Klientinnen und Klienten. 64% davon waren Frauen, über die Hälfte der Klienten war 80-jährig oder älter. Von den geleisteten Stunden wurden 69% für die Hochbetagten (80+) geleistet. Die Spitex-Organisationen beschäftigten über 1900 Personen, der Aufwand betrug 68 Mio. Franken.
Die Spitex-Dienstleister des Kantons Basel-Landschaft betreuten und pflegten im Jahr 2016 insgesamt 9199 Personen. Der Frauenanteil lag bei den Klientinnen und Klienten der Spitex bei 64%. Gemessen an der Wohnbevölkerung bezogen 4,0% der Baselbieterinnen und 2,4% der Baselbieter Spitex-Leistungen. Über die Hälfte der Spitex-Klienten ist über 80 Jahre alt.
Gegen 70% der Stunden werden für Hochbetagte (80+) geleistet
Insgesamt wurden im Jahr 2016 750 440 Stunden für Spitex-Leistungen verrechnet. 11% der Stunden entfielen auf die unter 65-jährigen Klienten, 20% auf die Betagten im Alter zwischen 65 und 79 Jahren und 69% der Stunden beanspruchten die Hochbetagten (80+). Die Zahl der geleisteten Stunden pro Klient steigt mit zunehmendem Alter an. Für die unter 65-Jährigen wurden im Schnitt 37 Stunden pro Klient und Jahr verrechnet, bei den 80-Jährigen und Älteren entfielen im Durchschnitt 83 Stunden auf einen Klienten.
Über 1900 Beschäftigte
53 Spitex-Organisationen waren im Jahr 2016 im Kanton Basel-Landschaft tätig und beschäftigten insgesamt 1927 Personen, 2% mehr als ein Jahr zuvor. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad betrug 34% und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der Aufwand der Spitex-Organisationen lag 2016 bei 68,3 Mio. Franken. Dies sind 4,2 Mio. Fr. mehr als im Jahr 2015.
Methodische Anmerkung
Bei den Klienten und Leistungsstunden sind nur die pflegerischen Leistungen gemäss Art. 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung), die Leistungen der Akut- und Übergangspflege (KLV-Pflege, welche nach einem Spitalaufenthalt für maximal 14 Tage ärztlich verordnet werden kann) sowie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen berücksichtigt. Weitere Spitex-Dienstleistungen wie beispielsweise pflegerische Leistungen, die nicht unter die Krankenpflege-Leistungsverordnung fallen, und Mahlzeitendienst wurden dagegen ausgeklammert.