Webartikel vom 28.04.2021, Steuerfüsse der Gemeinden 2021
Wenige Anpassungen der Steuerbelastung in den Baselbieter Gemeinden
Per 2021 ist der Durchschnittssteuerfuss der natürlichen Personen aller Baselbieter Gemeinden minim gestiegen von 58,8% auf 58,9%. In einer Gemeinde konnten die Steuern gesenkt werden und in vier Gemeinden mussten die Steuern erhöht werden. In den restlichen 81 Gemeinden blieb der Steuerfuss im Jahr 2021 unverändert.
Einzig in Ramlinsburg wurden die Steuern für die natürlichen Personen per 2021 gesenkt und zwar um zwei Prozentpunkte. In Reinach und Reigoldswil hingegen wurde der Steuerfuss um zwei Prozentpunkte angehoben, in Seltisberg und Zunzgen um drei Prozentpunkte.
Kleine Bandbreite an Steuerfüssen
Die Mehrheit der Gemeinden hat einen Steuerfuss zwischen 55% und 65%. Ausreisser nach unten und oben sind selten: Sechs Gemeinden haben einen Steuerfuss von unter 50% und nur fünf Gemeinden einen von über 65%. Im Vergleich zu vielen anderen Kantonen ist die Bandbreite der Steuerfüsse im Kanton Basel-Landschaft relativ gering. Im Baselbiet bezahlt man in der Gemeinde mit dem höchsten Steuerfuss 17% mehr Kantons- und Gemeindesteuern als in der steuergünstigsten Gemeinde. In den zumeist stadtnahen, steuergünstigen Gemeinden sind hingegen die übrigen Lebenshaltungskosten (Wohnen, Krankenkasse) höher als in den zumeist ländlichen Gemeinden mit einem höheren Steuerfuss.