Webartikel vom 05.10.2016, Gemeindefinanzen 2015
Erneut gute Jahresabschlüsse 2015 der Baselbieter Gemeinden
67 Baselbieter Einwohnergemeinden konnten die Jahresrechnung 2015 mit einem Gewinn abschliessen, in 18 Gemeinden resultierte ein Verlust und in einer Gemeinde war das Ergebnis genau ausgeglichen. Über alle Gemeinden nahm der Bilanzüberschuss um 23,8 Mio. Franken zu.
Erneuter Einfluss von Steuerabgrenzungen auf das Ergebnis
Die Umstellung auf das neue Rechnungsmodell HRM2 im Jahr 2014 wirkt noch ins Jahr 2015 nach: Bis Ende 2013 war die Steuerabgrenzung für die Einwohnergemeinden nicht vorgeschrieben. Die meisten Gemeinden verbuchten in ihren Jahresrechnungen bis ins Jahr 2013 lediglich den in Rechnung gestellten Steuerertrag des aktuellen Kalenderjahres sowie den Mehrertrag aus Vorjahressteuern. Einige wenige Gemeinden grenzten bereits vor dem Jahr 2014 den Steuerertrag nach den mutmasslich fürs Kalenderjahr geschuldeten Steuern ab. Mit der HRM2-Einführung wurde den Einwohnergemeinden erstmals in der Jahresrechnung 2014 die Steuerabgrenzung vorgeschrieben. Dies führte dazu, dass es im Jahr 2014 zu einem um 21,8 Mio. Fr. höheren Steuerertrag kam, als wenn die Steuerabgrenzungen auf dem alten Stand belassen worden wären. Einzelne Gemeinden hatten aber 2014 noch keine oder zu tiefe Steuerabgrenzungen vorgenommen. Die Gemeinden wurden angehalten, im Rechnungsjahr 2015 die Steuerabgrenzungen korrekt vorzunehmen. Dies hat im Jahr 2015 nochmals zu höheren Steuererträgen infolge von zusätzlichen Steuerabgrenzungen in der Höhe von 12,6 Mio. Fr. geführt. Die zusätzlichen Steuerabgrenzungen hatten somit einen positiven Effekt auf das Jahresergebnis 2015.
Wiederum wurden grosse Vorfinanzierungen getätigt
Einen negativen Einfluss auf das Jahresergebnis hatten demgegenüber die Vorfinanzierungen: Insgesamt tätigten diverse Gemeinden Einlagen in Vorfinanzierungen im Umfang von 37,6 Mio. Franken. Seit 2014 dürfen Vorfinanzierungen nicht mehr zum Zeitpunkt der Investition zu 100% abgeschrieben werden, sondern müssen analog zu den ordentlichen Abschreibungen über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage aufgelöst werden. Dies hat mit dem «True and fair»-Gedanken zu tun, weil ansonsten die Anlagen nicht den wahren Wert aufweisen würden. Im Jahr 2015 kam es deshalb nur zu Entnahmen aus den Vorfinanzierungen von insgesamt knapp 650 000 Franken. Die Nettoeinlage in die Vorfinanzierung betrug demnach knapp 37 Mio. Franken. Ohne diese hätte das Jahresergebnis nicht 23,8 Mio. Fr. sondern sogar 60,8 Mio. Fr. betragen.
Gute Eigenkapitalbasis
Bis Ende 2013 konnte das Eigenkapital der Baselbieter Gemeinden nicht untereinander verglichen werden, da die Gemeinden unterschiedlich hohe Abschreibungen getätigt oder zu geringe Rückstellungen gebildet hatten und somit das Eigenkapital eigentlich zu tief, resp. zu hoch ausgewiesen war. Seit 2014 ist es möglich, das Eigenkapital der einzelnen Gemeinden zu vergleichen. Dazu gehört einerseits das klassische Eigenkapital, d.h. der Bilanzüberschuss respektive der Bilanzfehlbetrag. Andererseits wurden die Neubewertungen im Rahmen der HRM2-Umstellung separat ausgewiesen – im positiven Fall als Neubewertungsreserve und im negativen Fall als Pensionskassen(PK)-Bilanzfehlbetrag. Damit die Zahlen vergleichbar sind, wurden die Pro-Kopf-Werte berechnet. Eine durchschnittliche Baselbieter Gemeinde hatte per Ende 2015 einen Bilanzüberschuss/-fehlbetrag von 1121 Fr./Einw. (2014: 1048 Fr./Einw.). Die Neubewertungsreserve respektive der PK-Bilanzfehlbetrag betrug durchschnittlich 815 Fr./Einw. (2014: 766 Fr./Einw.). Angestiegen ist dieser Wert einerseits, weil Neubewertungen von Finanzvermögen auch nach der HRM2-Umstellung in die Neubewertungsreserve eingelegt werden müssen und andererseits, weil der PK-Bilanzfehlbetrag abgeschrieben werden muss. Insgesamt betrug das Eigenkapital somit 1936 Fr./Einw. (2014: 1814 Fr./Einw.). In 76 Gemeinden waren sowohl der Bilanzüberschuss und die Neubewertungsreserve positiv. Von den restlichen 10 Gemeinden hatten 7 Gemeinden entweder einen PK-Bilanzfehlbetrag oder einen ordentlichen Bilanzfehlbetrag, insgesamt war das Eigenkapital aber positiv. Dittingen und Seltisberg hatten zwar einen Bilanzüberschuss, welcher aber kleiner war als der PK-Bilanzfehlbetrag und somit resultierte in diesen beiden Gemeinden ein negatives Eigenkapital. Waldenburg hatte sowohl einen PK-Bilanzfehlbetrag als auch einen ordentlichen Bilanzfehlbetrag.
Abb. 3: Grossansicht als PDF
Moderate Verschuldung
Der Nettoverschuldungsquotient zeigt, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. 56 Baselbieter Gemeinden wiesen per Ende 2015 keine Nettoschuld, sondern gar ein Nettoguthaben aus, d.h. das Finanzvermögen (v.a. Bauland und Finanzliegenschaften) war höher als das Fremdkapital. Von den restlichen Gemeinden hatten 21 einen Nettoverschuldungsquotienten zwischen 0% und 100%. Werte unter 100% werden als gut beurteilt, weil sich mit den Fiskalerträgen eines Jahres die gesamten Nettoschulden zurückzahlen liessen. 5 Gemeinden hatten einen genügenden Nettoverschuldungsquotient zwischen 100% und 150%. Die 4 restlichen Gemeinden hatten einen Nettoverschuldungsquotient von über 150%, welcher als schlecht bezeichnet wird. Den höchsten Nettoverschuldungsquotient hatte Waldenburg mit 237%.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Abb. 3: Eigenkapital der Einwohnergemeinden BL in Fr./Einwohner 2015 | 10.07.2022 | |
Abb. 4: Nettoverschuldungsquotient in % der Einwohnergemeinden BL 2015 | 10.07.2022 |