Webartikel vom 27.09.2017, Gemeindefinanzen 2016

Jahresabschlüsse 2016: Erstmals seit Jahren keine Baselbieter Gemeinde mit einem Bilanzfehlbetrag

Die einzigen beiden Gemeinden mit einem Bilanzfehlbetrag im Jahr 2015 konnten diesen im letzten Jahr abtragen. 60 Baselbieter Einwohnergemeinden konnten die Jahresrechnung 2016 mit einem Gewinn abschliessen. In den restlichen 26 Gemeinden gab es einen Verlust. Über alle Gemeinden resultierte ein Aufwandüberschuss von 300 000 Franken. Bei einem Umsatz von 1,4 Mrd. Fr. entspricht dies einer roten Null.

In 26 Gemeinden war der Verlust in der Jahresrechnung 2016 mit insgesamt 19,3 Mio. Fr. leicht höher als der Gewinn von 19,0 Mio. Fr. der restlichen 60 Gemeinden. Somit resultierte über alle Gemeinden ein kleiner Verlust von 300 000 Franken. Das Gesamtergebnis wäre aber wiederum besser gewesen, wenn nicht freiwillige Nettoeinlagen von 22,6 Mio. Fr. in Vorfinanzierungen getätigt worden wären. Auch haben viele Gemeinden bereits beim Jahresabschluss 2016 Rückstellungen von insgesamt 37,2 Mio. Fr. für die Kosten der Senkung des technischen Zinssatzes der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) gebildet. Ohne die Bildung der Vorfinanzierungen und die BLPK-Rückstellungen hätte statt des kleinen Verlusts ein Gewinn von 59,5 Mio. Fr. resultiert.
Erfreulicherweise gibt es im Rechnungsjahr 2016 keine Gemeinde mehr mit einem Bilanzfehlbetrag. In den vergangenen Jahren gab es jeweils mindestens eine Gemeinde mit einem Bilanzfehlbetrag. Waldenburg und Nusshof, welche im Jahr 2015 noch einen Bilanzfehlbetrag auswiesen, konnten diesen mittels Neubewertungen abtragen.

Positives Gesamteigenkapital in allen Gemeinden

Mit der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) ist es seit 2014 möglich, das Eigenkapital der einzelnen Gemeinden zu vergleichen. Dazu gehört einerseits das klassische Eigenkapital, d.h. der Bilanzüberschuss respektive der Bilanzfehlbetrag. Andererseits wurden die Neubewertungen im Rahmen der HRM2-Umstellung separat ausgewiesen – im positiven Fall als Neubewertungsreserve und im negativen Fall als Pensionskassen(PK)-Bilanzfehlbetrag. Damit die Zahlen vergleichbar sind, wurden die Pro-Kopf-Werte berechnet. Eine durchschnittliche Baselbieter Gemeinde hatte per Ende 2016 einen Bilanzüberschuss von 1111 Fr. pro Einwohner (2015: 1121 Fr. pro Einwohner). Die Neubewertungsreserve betrug durchschnittlich 773 Fr. pro Einwohner (2015: 815 Fr. pro Einwohner). Insgesamt betrug das Eigenkapital somit 1885 Fr. pro Einwohner (2015: 1936 Fr. pro Einwohner).
Nur in acht Gemeinden gab es Ende 2016 noch einen PK-Bilanzfehlbetrag. In diesen acht Gemeinden war aber der ordentliche Bilanzüberschuss grösser als der PK-Bilanzfehlbetrag, so dass in sämtlichen Gemeinden ein positives Eigenkapital resultierte. Im Vorjahr war das Gesamteigenkapital noch in drei Gemeinden negativ.


Abb. 2: Grossansicht als PDF

Moderate Verschuldung

Der Nettoverschuldungsquotient zeigt, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. 55 Baselbieter Gemeinden wiesen per Ende 2016 keine Nettoschuld, sondern gar ein Nettoguthaben aus, d.h. das Finanzvermögen (v.a. Bauland und Finanzliegenschaften) war höher als das Fremdkapital. Von den restlichen Gemeinden hatten 24 einen Nettoverschuldungsquotienten zwischen 0% und 100%. Werte unter 100% werden als gut beurteilt, weil sich mit den Fiskalerträgen eines Jahres die gesamten Nettoschulden zurückzahlen liessen. Vier Gemeinden hatten einen genügenden Nettoverschuldungsquotienten zwischen 100% und 150%. Die drei restlichen Gemeinden hatten einen Nettoverschuldungsquotienten von über 150%, welcher als schlecht bezeichnet wird. Den höchsten Nettoverschuldungsquotienten hatte Reigoldswil mit 251%.


Abb. 3: Grossansicht als PDF

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