Webartikel vom 31.10.2018, Gemeindefinanzen 2017
Gemeinderechnungen 2017: Rekordergebnis hauptsächlich dank Auflösung der Neubewertungsreserven
In 83 von 86 Gemeinden konnte 2017 ein Gewinn erzielt werden. Über alle Gemeinden betrachtet, resultierte ein Rekordgewinn von 165 Mio. Franken. Zurückzuführen ist dieses positive Ergebnis zu einem grossen Teil auf die Auflösung der Neubewertungsreserven. Diese sind im Jahr 2014 bei der Umstellung auf das neue Rechnungsmodell durch die Neubewertung des Finanzvermögens entstanden.
Auch ohne die ausserordentlichen Erträge und Aufwände erzielten die Gemeinden 2017 einen Rekordgewinn. Die Verschuldung der Baselbieter Gemeinden ist moderat, insgesamt 57 Gemeinden weisen Ende 2017 gar ein Nettoguthaben aus.
Umstellung auf neues Rechnungsmodell beeinflusst Gemeinderechnungen 2017
Der Hauptgrund für dieses positive Ergebnis liegt in der Umstellung des Rechnungsmodells: Per Anfang 2014 wurde das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) in den Baselbieter Einwohnergemeinden eingeführt. Wegen den neuen Grundsätzen waren die Gemeinden verpflichtet, sowohl ihre stillen Reserven auf dem Finanzvermögen aufzulösen als auch Rückstellungen für latente Verpflichtungen zu bilden. In denjenigen Gemeinden, in welchen die aufgelösten stillen Reserven grösser waren als die neu gebildeten Rückstellungen, resultierte eine so genannte Neubewertungsreserve. Und in den wenigen Gemeinden, in welchen die aufgelösten stillen Reserven kleiner waren als die hauptsächlich für die Ausfinanzierung der Pensionskasse neu gebildeten Rückstellungen, resultierte ein so genannter Pensionskassen-Bilanzfehlbetrag. Diese Neubewertungsreserven respektive Pensionskassen-Bilanzfehlbeträge mussten transparent in der Bilanz ausgewiesen werden. Dadurch wurde ersichtlich, welche Auswirkungen der Übergang auf das neue Rechnungsmodell hatte. Von Anfang an war vorgesehen, die Neubewertungsreserven nach einer gewissen Übergangszeit ins ordentliche Eigenkapital zu überführen, was der Regierungsrat per Ende 2017 beschlossen hat. Diejenigen 6 Gemeinden, welche per Ende 2017 noch einen Pensionskassen-Bilanzfehlbetrag von insgesamt 2 Mio. Franken hatten, dürfen diesen weiterhin über zwanzig Jahre abschreiben.
Ausserordentliche Erträge von 274 Mio. Franken
70 Gemeinden hatten per Anfang 2017 Neubewertungsreserven von insgesamt 228 Mio. Franken. Deren Auflösung führte zu einem entsprechenden Mehrertrag. Als weiteres positives, ausserordentliches Ereignis kam es im Jahr 2017 zu Nach- und Rückzahlungen des Finanzausgleichs in der Höhe von 46 Mio. Franken. Alleine diese beiden Ereignisse führten zu einem Mehrertrag von 274 Mio. Franken.
Ausserordentliche Aufwände von 179 Mio. Franken
Viele Gemeinden nutzen diese Mehrerträge um Vorfinanzierungen zu tätigen. Die Baselbieter Gemeinden legten im Jahr 2017 insgesamt 147 Mio. Franken zusätzlich in die Vorfinanzierungen ein. Auch wurden ausserordentliche Rückstellungen für die Senkung des technischen Zinssatzes (Pensionskasse) im Umfang von 32 Mio. Franken getätigt.
Rekordergebnis auch ohne das Ausserordentliche
Den ausserordentlichen Erträgen von 274 Mio. Franken stehen ausserordentliche Aufwände von 179 Mio. Franken gegenüber. Somit besteht ein ausserordentlicher Nettoertrag von 95 Mio. Franken. Das Rekordergebnis von 165 Mio. Franken wäre ohne diese ausserordentlichen Ereignisse somit um 95 Mio. Franken tiefer ausgefallen, hätte aber noch immer 70 Mio. Franken betragen. Und selbst diese 70 Mio. Franken hätten einen neuen Rekord dargestellt: Der bisher grösste Gewinn von 45 Mio. Franken resultierte im Jahr 2011.
Weiterhin in allen Gemeinden positives Gesamteigenkapital
Seit der Einführung von HRM2 (2014) ist es wegen der Neubewertung des Finanzvermögens besser möglich, das Eigenkapital der einzelnen Gemeinden zu vergleichen. Auch die Abschreibungen auf dem neuen Verwaltungsvermögen wurden vereinheitlicht. Allerdings gibt es noch Bewertungsunterschiede auf dem Verwaltungsvermögen, welches vor dem Jahr 2014 geschaffen wurde, weil auf die Neubewertung des Verwaltungsvermögens verzichtet wurde.
Damit die Zahlen der Gemeinden untereinander vergleichbar sind, wurden die Pro-Kopf-Werte berechnet. Bis anhin musste für diesen Vergleich zum Bilanzüberschuss noch die Neubewertungsreserve dazugezählt werden, was nun entfällt. Hingegen müssen weiterhin die Pensionskassen-Bilanzfehlbeträge abgezogen werden, um auf das Gesamteigenkapital zu kommen. In den betroffenen 6 Gemeinden mit einem PK-Bilanzfehlbetrag ist aber der ordentliche Bilanzüberschuss grösser als der PK-Bilanzfehlbetrag, so dass in sämtlichen Gemeinden ein positives Eigenkapital resultiert. Per Ende 2017 beträgt das Gesamteigenkapital im kantonalen Durchschnitt 1‘673 Franken pro Einwohner.
Moderate Verschuldung
Der Nettoverschuldungsquotient zeigt, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. 57 Baselbieter Gemeinden wiesen per Ende 2017 keine Nettoschuld, sondern gar ein Nettoguthaben aus, d.h. das Finanzvermögen (v.a. Bauland und Finanzliegenschaften) war grösser als das Fremdkapital. Von den restlichen Gemeinden hatten 25 einen Nettoverschuldungsquotienten zwischen 0% und 100%. Werte unter 100% werden als gut beurteilt, weil sich mit den Fiskalerträgen eines Jahres die gesamten Nettoschulden zurückzahlen liessen. Eine Gemeinde hatte einen genügenden Nettoverschuldungsquotienten zwischen 100% und 150%. Die drei restlichen Gemeinden hatten einen Nettoverschuldungsquotienten von über 150%, welcher als schlecht bezeichnet wird.