Webartikel vom 14.12.2022 Staatssteuern 2019

85% der Staatssteuererträge stammen von den natürlichen Personen

Für das Jahr 2019 beziffern sich die Staatssteuererträge des Kantons Basel-Landschaft auf über 1,4 Milliarden Franken. Davon stammen 85% von den rund 176'300 steuerpflichtigen natürlichen Personen und der Rest von weiteren 12'600 steuerpflichtigen juristischen Personen. Dabei wird die Mehrheit der Steuern von einem kleinen Teil der Steuerpflichtigen getragen. Bei den natürlichen Personen wird die Hälfte der Steuererträge von 9% der Steuerpflichtigen generiert, bei den juristischen Personen von nur 0,2% der Steuerpflichtigen.

Per Ende 2019 waren rund 176'300 natürliche Personen sowie rund 12'600 juristische Personen im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtig. Diese generierten für das Steuerjahr 2019 insgesamt 1,4 Milliarden Franken an Staatssteuererträgen. Bei den natürlichen Personen handelt es sich um die Zahl der ordentlichen Veranlagungen, welche sich aufgrund der gemeinsam besteuerten Ehepaare und Familienmitglieder auf mehrere Personen beziehen können. Die Steuerzahlungen der natürlichen Personen setzen sich zusammen aus Einkommenssteuern in der Höhe von etwas mehr als einer Milliarde Franken sowie weiteren 167 Millionen Franken Vermögenssteuern. Damit tragen die natürlichen Personen insgesamt zu 85% der Staatssteuererträge bei.

Bei den besteuerten juristischen Personen handelt es sich zu über 90% um Kapitalgesellschaften (v.a. AG oder GmbH). Der Rest sind mehrheitlich Genossenschaften, Vereine und Stiftungen. Einkommen und Vermögen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind hingegen Bestandteil der Besteuerung der Inhaber/innen als natürliche Person. Die Staatssteuererträge aus der Steuerpflicht der juristischen Personen setzen sich im Jahr 2019 zusammen aus 207 Millionen Franken Gewinnsteuern und 10 Millionen Franken Kapitalsteuern.

Wenige entrichten Mehrheit der Steuern
Ein Grossteil des Steuerertrags wird von verhältnismässig wenigen Steuerpflichtigen erbracht, was in erster Linie die zu Grunde liegende Verteilung der Einkommen und Vermögen widerspiegelt. Dies zeigt sich besonders deutlich bei der Vermögensbesteuerung. 70% der Steuerpflichtigen haben 2019 über kein steuerbares Vermögen verfügt und mussten entsprechend keine Vermögenssteuern entrichten. Auch in der Gruppe der steuerbaren Vermögen von bis zu einer halben Million Franken ist der Anteil an den Steuerpflichtigen (22%) immer noch höher als deren Anteil an den Vermögenssteuererträgen (9%). Umgekehrt bezahlen die vermögendsten 4% der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Vermögen von mindestens einer Million Franken insgesamt 79% der Vermögenssteuern.

Bezogen auf die gesamten Staatssteuererträge 2019 sind es bei den natürlichen Personen rund 9% der Steuerpflichtigen, welche für die Hälfte der Einkommens- und Vermögenssteuern aufkommen. Bei den juristischen Personen erbringen sogar nur 0,2% der Steuerpflichtigen die Hälfte der Gewinn- und Kapitalsteuererträge. Hingegen sind bei 18% der natürlichen Personen respektive 4% der juristischen Personen gar keine Steuern angefallen.

Höchste Einkommen in Pfeffingen
Mit der Steuerstatistik können nicht nur die resultierenden Steuererträge, sondern auch das zugrundeliegende Steuersubstrat, also z.B. das steuerbare Einkommen, genauer analysiert werden. Im Jahr 2019 lag der Median des steuerbaren Einkommens im Baselbiet bei circa 54'200 Franken, d.h. genau die Hälfte der Steuerpflichtigen weist ein höheres steuerbares Einkommen aus und die andere Hälfte ein tieferes. Dieser Wert lag 2013 noch bei 52'900 Franken und hat sich seither in den meisten Jahren erhöht.

Regional betrachtet zeigt sich, dass die steuerbaren Einkommen in den zentrumsnäheren Gemeinden der Bezirke Arlesheim und Liestal tendenziell höher ausfallen als in den übrigen ländlicheren Bezirken. Für das Jahr 2019 liegt der Median des steuerbaren Einkommens in Pfeffingen am höchsten bei knapp 71'000 Franken – gefolgt von Biel-Benken mit 69'400 Franken. Die tiefsten Werte verzeichnen mit rund 39'400 Franken die peripheren Gemeinden Langenbruck und Roggenburg.

Eine detailliertere Einkommensverteilung der Steuerpflichtigen in den einzelnen Gemeinden kann in der nachfolgenden Abbildung via Dropdown und Tastatureingabe des Gemeindenamens abgefragt werden:

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Methodische Anmerkungen

Bei den natürlichen Personen werden alle ordentlichen Veranlagungen per 31.12. der im Kanton BL primär oder sekundär Steuerpflichtigen berücksichtigt (ohne Quellensteuerpflichtige). Bei den juristischen Personen werden sämtliche Steuerpflichtigen eines Steuerjahrs gezählt (keine Stichtagsbetrachtung).

Die zeitliche Verzögerung von drei Jahren bis zur Publikation der Daten sowie der provisorische Datenstand der letzten beiden veröffentlichten Jahre soll sicherstellen, dass annährend 100% der Steuerveranlagungen einen definitiven Stand haben und damit in der Statistik berücksichtigt werden können.

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