Rechnungslegung Bürgergemeinden
Für die Bürger- und Burgergemeinden gilt nach wie vor das alte Rechnungsmodell (nicht HRM2). Bürger- und Burgergemeinden können gemäss §3 Absatz 4 der Bürgergemeiderechnungsverordnung freiwillig den Kontenrahmen der Einwohnergemeinden übernehmen (siehe dazu Kapitel 3 des Finanzhandbuchs für die Einwohnergemeinden).
Wegleitungen Rechnungswesen
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Wegleitung für das Rechnungswesen der Bürgergemeinden | 10.07.2022 |
Wegleitung RPK
Für die Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinden gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für die Rechnungsprüfungskommissionen der Einwohnergemeinden (siehe dazu Kapitel 19 des Finanzhandbuchs für die Einwohnergemeinden).