Rechnungslegung Bürgergemeinden

Für die Bürger- und Burgergemeinden gilt nach wie vor das alte Rechnungsmodell (nicht HRM2). Bürger- und Burgergemeinden können gemäss §3 Absatz 4 der Bürgergemeiderechnungsverordnung freiwillig den Kontenrahmen der Einwohnergemeinden übernehmen (siehe dazu Kapitel 3 des Finanzhandbuchs für die Einwohnergemeinden).

Wegleitungen Rechnungswesen

Wegleitungen Rechnungswesen
Typ Titel Bearbeitet
Wegleitung für das Rechnungswesen der Bürgergemeinden 10.07.2022

Wegleitung RPK

Für die Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinden gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für die Rechnungsprüfungskommissionen der Einwohnergemeinden (siehe dazu Kapitel 19 des Finanzhandbuchs für die Einwohnergemeinden).

Zahlenfenster

Die Datenbestände des Amts für Daten und Statistik sind unter zahlenfenster.bl.ch abrufbar.

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