Über uns
Das Kantonale Sozialamt unterstützt die Gemeinden beim Vollzug des Sozialhilfegesetzes, prüft deren Vollzug und erarbeitet die notwendigen Rechtsgrundlagen. Zudem ist es zuständig für die Verteilung der Asylbewerbenden und die Umsetzung der Asylpolitik des Bundes.
Das Kantonale Sozialamt hat fünf Abteilungen:
- Die Sozialhilfe unterstützt die Gemeinden beim Vollzug des Sozialhilfegesetzes, sorgt für die Fortbildung in den Gemeinden und prüft deren Arbeit.
- Die Alimentenbevorschussung zahlt die Unterhaltsbeiträge für Kinder aus und hilft bei der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen.
- Die Asylkoordination weist Asylsuchende den Gemeinden zu und koordiniert die Belange rund um das Asylwesen.
- Der Stabsstelle bearbeitet Beschwerden gegen Entscheide der Gemeinden, prüft Zuständigkeitsfragen zwischen den Kantonen und ist teilweise für die Rückerstattung von Sozialhilfe zuständig.
- Die Abteilung Projekte werden politische Vorstösse und Landratsvorlagen zu sozialhilfe- und asylrechtlichen Themen bearbeitet und vorbereitet. Mitarbeiterinnen leiten interdisziplinäre Arbeitsgruppen und wirken an Gesetzgebungsprojekten mit.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Organisation der Direktion sowie der anderen Dienst- und Fachstellen finden Sie hier.