Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge
Anerkannte Flüchtlinge erhalten bei Bedürftigkeit Sozialhilfe. Anerkannte Flüchtlinge erhalten entweder Asyl und damit eine Aufenthaltsbewilligung, B-Ausweis, oder sie werden als anerkannter Flüchtling vorläufig aufgenommen und erhalten einen F-Ausweis. Anerkannte Flüchtlinge mit B-Ausweis wie auch mit F-Ausweis können dauerhaft in der Schweiz bleiben. Die anerkannten Flüchtlinge werden nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz unterstützt.
Konzept Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen
Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sowie vorläufig Aufgenommenen Flüchtlingen ist deshalb so zentral, da diese Personen in der Regel dauerhaft in der Schweiz bleiben. Integration ermöglicht diesen Personen ein eigenständiges Leben in der Schweiz und entlastet zugleich die Sozialhilfe. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es dazu vielseitige Angebote. Das Kantonale Sozialamt ist bemüht, Integrationsmassnahmen möglichst zielführend zu gestaltet. Dazu hat es ein Konzept verfasst.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Konzept Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen | 10.07.2022 |